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Die Kanzlerin direkt
EU-Beitritt der Türkei
Sehr geehrte Fr. Bundeskanzlerin,
der EU-Beitritt der Türkei wird häufig mit der Aussage begründet, dass man der Türkei vor inzwischen 50 Jahren (1963) den EWG-Beitritt in einem Assozierungsabkommen in Aussicht gestellt hat.
Die EWG ist eine Wirtschaftsgemeinschaft und die EU ist in erster Linie eine Wertegemeinschaft. Die Wirtschaftsgemeinschaft ist nur ein kleiner Teil der EU-Verträge.
Wäre nicht der EWR, der Europäische Wirtschaftsraum, dem die EU-Staaten und Norwegen, Island und Liechtenstein angehören die wahre Nachfolgeorganisation der EWG?
Sie beschränkt sich auf Wirtschaftsabkommen. Warum wird der Türkei nicht die Mitgliedschaft im EWR angeboten?
Die Türkei will unbedingt Mitglied sein und nicht nur "privilegierter Partner". Im EWR hätte sie die Möglichkeit, Mitglied zu sein.
In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob die EU reif für die Türkei ist.
Muss nicht erst die "qualifizierte Mehrheit" aus den Ministerräten im Europäischen Rat, dem wichtigsten Gremium der EU, eingeführt werden, bevor die Türkei eintreten kann?
Im Europäischen Rat gilt immer noch das Vetorecht. Mir bereitete es Sorge, wenn ich mir vorstelle, dass die Türkei alle wichtigen Übereinkünfte wegen Widersprüchen mit dem Islam blockieren könnte.
Mir ist es bewusst, dass es für jeden Kanzler/in schwierig ist, hier diplomatische Antworten zu geben. Vielleicht ist mehr möglich, als die Antwort, die Hr. Steinbrück bei Maybritt Illner zu dem Thema gab.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Mücke
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am 14. Juli 2013
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am 15. Juli 2013
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am 16. Juli 2013
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am 16. Juli 2013
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am 17. Juli 2013
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am 17. Juli 2013
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