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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Muttersprache
Sehr geehrte Bundeskanzlerin,
ich hätte gern gewusst ob ein amtliche Verbot
der bilingualen Erziehung bei der binational und bilingual
erzogene Kinder in Deutschland und Auferlegung des Zwangs nur der deutschsprachige Erziehung
und Verbot der Nutzung der russische Sprache zwischen dem russischen Eltern und Kinder,
durch Zwang der Nutzung der Deutsche Sprache – wegen Schädlichkeit der russische Sprache für das Kindeswohl
– in Deutschland wissenschaftlich belegbar ist –
wenn " Ja ", erbete ich eine Stellungnahme der Sprachwissenschaftler, seit wann und wo genau?
Was wäre besser für ein Kind aus der pädagogische Sicht–
deutsche gramatikalische Fehler von dem ausländischen
Elternteil oder korrekte russische Sprache zu erlernen?"
Ich erbete den Eingangs des Schreibens und möglich schnelle Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen,
Marina Scheibel.
Kommentare (6)Schließen
am 21. Juni 2013
1.
am 22. Juni 2013
2.
am 25. Juni 2013
3.
am 02. Juli 2013
4.
am 20. Juli 2013
5.
am 21. Juli 2013
6.
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