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Abstimmungszeit beendet
Autor André Zeiger am 10. Juni 2013
10728 Leser · 4 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Artikel 10 Grundgesetz und die USA

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

spätestens durch die aktuelle Berichterstattung sind Ihnen die Abhöraktivitäten der NSA sicherlich bekannt.

Durch das Vorgehen der USA fühle ich mich in meinen Grundrechten als Deutscher eingeschränkt. Dies konkret in Bezug auf den Artikel 10 des Grundgesetzes.

Zudem stellt ein solches Vorgehen auch für die Bundesrepublik Deutschland eine Bedrohung dar, da dadurch insbesondere auch wirtschaftliche Interessen gefährdet werden.

Aus meiner Sicht hat die Bundesregierung eine verfassungsgemäße Pflicht, gegen solche ausländischen Angriffe auf die Rechte Ihrer Bürger vorzugehen, diese zu verunmöglichen, oder zumindest zu erschweren.

Wie sehen Sie das? Was unternimmt die Regierung dagegen?

Es würde mich freuen, wenn Sie dazu Stellung nehmen könnten.

Es grüßt Sie freundlich

André Alexander Zeiger

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 02. Juli 2013
    1.

    Dass sich Staaten (egal, ob befreundet oder nicht)
    gegenseitig ausspionieren ist doch normal
    und so alt, wie es Staaten gibt.

    Ich fühle mich nicht bedroht, wenn die USA meine
    Telefonate bzw. E-Mails mitschneidet.

    Wenn sie es nicht tut, dann tun es andere.
    Hier erinnere ich an das *Tampon-
    Telefonat* von Prinz Charles.

    Regierungs-Sprecher - Steffen Seibert:
    "Abhören von Freunden, das
    ist inakzeptabel."

    (Scherz)Frage:
    *Sind die Amis unsere Freunde
    oder unsere Brüder?*
    (Scherz)Antwort:
    *Es sind unsere Brüder. Denn
    Freunde kann man sich
    aussuchen.*

  2. Autor André Zeiger
    am 02. Juli 2013
    2.

    Das man zu diesem Thema unterschiedlicher Meinung sein kann steht sicherlich ausser Frage, wie bei jedem anderen Thema auch.
    Im Strafrecht gibt es jedoch so genannte Offizialdelikte, bei der die Meinung einzelner für die Untersuchung des Sachverhaltes unrelevant wird. Beispiele dafür muss ich wohl nicht nennen.
    Aus meiner Sicht wurde durch die Enthüllung von Snowden ein Sachverhalt geschaffen, der einem Offizialdelikt gleich kommt.
    Folglich hat die Regierung der Bundesrepublik Deutschland nun die Verpflichtung und nicht die Wahl, für die Rechte ihrer Bürger aktiv einzutreten.
    Vergleiche:
    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/analyse-von-tho...

  3. Autor Erhard Jakob
    am 05. Juli 2013
    3.

    André,
    du hast Recht!

    Man kann die Sache
    so und so sehen.

    Aus Sicht der Amerikaner und ihrer Verbündeten,
    ist Snowden ein Vaterlandsverräter, der als
    Krimineller bzw. Straftäter kein Recht
    auf Asyl hat.

    Andere behaupten hingegen, dass Snowden kriminelle
    Machenschaften der USA-Regierung offen gelegt hat
    und somit als politische Verfolgter das Recht
    auf Asyl beanspruchen kann.

    Nach meinem Rechtsempfinden würde ich
    wohl eher den Letzteren Recht geben.

  4. Autor Helmut Krüger
    am 06. Juli 2013
    4.

    Wie immer wieder deutlich wurde, gibt es von der Tendenz her sehr große Unterschiede im Umgang mit dem Post- und Fernmeldegeheimnis zwischen Deutschland und den USA. Gerade vor dem Hintergrund der NS-Zeit gibt es bei uns glücklicherweise ein restriktives Verfahren, dass in das Post- und Fernmeldegeheimnis nur auf richterliche Anordnung eingegriffen werden darf, wenngleich es auch immer wieder Versuche gibt, allein aufgrund technischer Möglichkeiten faktisch vorsorgliche Datensammlung zu betreiben. Wie bspw. dass an Zu- und Ausfahrten stark frequentierter Autobahntunnel eine vorsorgliche Kennzeichenerfassung stattfindet und dann zu 99,99 % Freisprüche stattfinden.

    In den USA hingegen reichen Bedrohungsszenarien aus und da liegt es in der Natur der Sache, dass die mit jeglichem Anschlag, der irgendwo auf dem Erdball verübt wird, von der Zahl her zunimmt. Der hoch angesetzte Zweck (hier eben: die Terrorbekämpfung) rechtfertigt nahezu jedes Mittel. Was dafür spricht, den MENSCHEN Edward Snowden aufzunehmen, ist für mich die Unterschiedlichkeit der Rechtssysteme. Wie ich hier schon woanders schrieb: Was für ein Zeichen ist es denn, wenn selbst ein Mitglied der Schill-Partei Rechtsstaatliche Offensive nach seinem USA-Besuch recht angewidert zurück kommt und als seinerzeitiger Hamburger Innensenator verkündet, das könne nun gewiss kein Modell für Hamburg sein, weil ein System, das auf Rache und Vergeltung als Selbstzweck beruhe, kein Modell für Hamburg sein könne? Genau dies verlangt den Schutz Snowdens.

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