Sehr geehrter Herr Schumann,
vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Das Grundrecht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union ist ein hohes Gut und ein besonderer Wert für die Menschen. Die Arbeitnehmer-freizügigkeit ist Teil eines einheitlichen europäischen Binnenmarktes, in dem sich die Menschen frei bewegen und in anderen Mitgliedstaaten eine Beschäftigung aufnehmen können.
Tatsache ist: Der ganz überwiegende Teil der Menschen kommt hierher, um zu arbeiten, zu studieren oder unternehmerisch tätig zu werden. Sie streben oft einen längerfristigen Aufenthalt und eine dauerhafte berufliche Tätigkeit in Deutschland an.
Dabei nimmt die Bundesregierung Berichte über Probleme mit bestimmten Gruppen von Menschen, die zu uns ziehen, sehr ernst. Das gilt für Europäer, die in schwierigen Lebensumständen leben, und die Freizügigkeit nutzen, ohne die Voraussetzungen dafür zu erfüllen. Deshalb hat die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht, das bei Rechtsmissbrauch oder Betrug einen Verlust des Freizügigkeitsrechts vorsieht. Das sogenannte Freizügigkeits-gesetz/EU ist seit dem 29. Januar 2013 in Kraft: Wer das Freizügigkeitsrecht offensichtlich missbraucht, kann in das Herkunftsland zurückgeschickt werden.
Vor allem jedoch müssen die Regierungen in allen EU-Ländern Bedingungen schaffen, die ihren Bürgern ein Existenzminium und ein Leben in Sicherheit ermöglichen. Das gilt auch für Rumänien und Bulgarien. Beide Länder erhalten Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds. Diese Gelder sollen auch dazu genutzt werden, um Menschen, die in prekären Verhältnissen leben, besseren Zugang zu Bildung, Arbeit und Gesundheitsleistungen zu gewähren.
Solange ein großes Wohlstandsgefälle innerhalb der EU besteht, wird es keine kurzfristigen Lösungen für das Problem geben. Mit Blick auf die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für Rumänen und Bulgaren ab dem 1. Januar 2014 liegt der Schwerpunkt auf umfassenden Integrationsangebote in Deutschland. Dazu zählen Sprachkurse oder spezielle Angebote für Zuwanderer-Kinder in Kitas und Schulen.
Weitere Informationen: Änderungen im Freizügigkeitsrecht http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilung...
Broschüre „Willkommen in Deutschland – Informationen für Zuwanderer“ http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschuere...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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