Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor H. Bauermeister am 16. Juli 2013
10654 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Veröffentlichung von Firmenbilanzen im Bundesanzeiger

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,

In der Vergangenheit bin ich als Gerschäftsführer einer GmbH
öfter mit dem Bundesanzeiger in Bonn in Konflikt geraten.
Obwohl die Datenübermittlung nachweisbar nicht sicher funktioniert und auch Nachweise dafür erbracht worden sind, setzt sich Ihr Ministerium für Justiz, sowie das Landgericht Bonn komplett einfach drüber weg und verordnet via Beschluss Bußgelder.
In meinem letzten Fall ist die Grenze der Korruption bereits überschritten und kann nachgewiesen werden.
Außerdem ist die Regelung verfassungswiedrig und dient zur lückenlosen Spionage aller verpflichteten Firmen durch Fremde.
Weiter ist das Gesetz welches jeglichen Wiederspruch beim Landgericht in Bonn für den Antragsteller Kostenpflichtig macht nicht nur rechtsunwirksam, sondern definitiv Verfassungswiedrig!

Den entsprechenden Gesetzestext entnehmen Sie bitte dem HGB selbst.
Ich werde nach letzter Entscheidung des Landgerichts Bonn nun die GmbH in die Insolvenz begleiten und während des Verfahrens mich an die EU sowie an das Verfassungsgericht wenden.
Gegebenenfalls nach nochmaliger Prüfung wird ein Antrag auf Prüfung wegen Korruption von öffenlichen Ämtern
Gerichten und aber auch dem Bundesanzeiger zur Ermittlung gestellt.

Hochachtungsvoll
Holger Bauermeister

Aktenzeichen ect. habe ich Ihren Amt seperat in Kurzschriften zugestellt.

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Helmut Krüger
    am 18. Juli 2013
    1.

    Mit Verlaub, geehrter Herr Bauermesiter,

    da wäre ich doch sogar dafür, die Bilanzen sämtlicher Unternehmen an Plakatsäulen zu veröffentlichen. Zu Jedermanns Nachlesen. Ein Betrieb wirkt in der Öffentlichkeit, also sollte auch das einmal jährlich fällige Zahlenwerk nicht der Öffentlichkeit entzogen werden.

    Da fällt mir der Sarkasmus ein, angesichts eines nächtlichen Einbruchs, den Inhaber und Bechäftigte eines Heimwerkerladens an die zerbrochene Schaufensterscheibe anbrachten: "Bitte halten Sie sich das nächse Mal an unsere Öffnungszeiten."

  2. Autor Holger Bauermeister
    am 19. Juli 2013
    2.

    Nun Helmut Krüger,
    Wenn Sie meinen was Sie schreiben, dann sollten Sie sich mit dieser Materie worüber Sie schreiben auch wenigstens etwas beschäftigen.

    Sarkasmus ist wohl kein geeignetes Mittel um Gleichheit festzustellen.
    Ihr Beispiel ist wohl völlig ungeeignet.

    Wenn also Firmen sich veröffentlichen sollen, dann bitte aber auch alle Weltweit. Dazu gehören auch Klein- und Einzelfirmen egal welche Rechtsform. Nun sehen Sie mal nach unter Bundesanzeiger GmbH.
    Sie werden sehen, das diese selbst nichts veröffentlichen müssen. (Freistellung) Wer hätte das gedacht?
    Derartiger Pfusch in der Rechtssprechung kann nur Verfassungswiedrig sein.
    So geht das mit einer ganzen Reihe an Firmen von Aktiengesellschaften. Standortkampf ist angesagt.

    Dazu kommt allerdings noch das alle Weltweit einblick erreichen kann und die Daten auch zweckentfremdet werden und zwar von nicht unerheblichen Firmen wie Bürgel, Kreditreform ect.
    Also Ihre eigene private Neugierde kann ich zwar nachvollziehen aber Sie haben wenig von den Zahlen welche Sie lesen.
    Das allerdings ändert sich wenn man Europa, die Welt und die Standorte von Branchen mit einbezieht.
    Aber auch wenn man das HGB dazu einbezieht dann zeigen sich erhebliche Abgründe auf.
    Hier werden Gesetze zum Mißbrauch und Geldverdienst geschaffen.

    Im übrigen geht es dann noch um ein vermuliches Strafvergehen in Zusammenarbeit von Gericht, Justizministerium und den Bundesanzeiger.

    Meine Petition an die EU ist bereits angenommen und wird vielleicht sogar bearbeitet im nächste Jahrhundert.
    Erklärend ist hier anzugeben, dass Deutschland eine vorläufige Richtlinie einfach mal schlampig und grundlos zum Gesetz gemacht hat. Diese welche erreicht werden sollten sind nicht erreicht worden.
    Alle anderen haben das Nachsehen. Kriminellen oder Pfiffigen Geschäftsleuten hingegen wird das Leben noch leichter gemacht!

    Es gibt noch eine Reihe von Rechtlichen Bewertungen hierzu welche ich aber hier in diesem Rahmen nicht diskutiert sehen möchte.

  3. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.