Sehr geehrter Herr Leutelt,
vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Deutschland ist ein weltoffenes und tolerantes Land. Wegen unserer Geschichte und Rechtsordnung, aber auch unseres Verständnisses von einer modernen und international vernetzten Gesellschaft treten wir jeder Form von Intoleranz entgegen. Darüber besteht grundlegender gesellschaftlicher Konsens.
Deutschland zählt nach wie vor zu den sichersten Ländern der Welt. Das hohe Sicherheitsniveau soll auch in Zukunft gewahrt werden. Dies ist ein wichtiges Anliegen unserer Innenpolitik. In Deutschland ist kein Platz für die gewaltsame Durchsetzung von Interessen, Meinungen oder religiösen Überzeugungen. Die Bundesregierung nimmt extremistische Bestrebungen, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung in Frage stellen oder beseitigen wollen, sehr ernst. Bund und Länder arbeiten eng zusammen, um derartigen Tendenzen Einhalt zu gebieten.
Der Salafismus, auf den Sie Bezug nehmen, gilt weltweit als die am schnellsten wachsende islamistische Bewegung. Wenn Gruppen oder Einzelne aus diesem Spektrum unsere Grundwerte in Frage stellen oder die gesellschaftliche Ordnung beseitigen wollen, schöpft der Rechtsstaat alle gesetzlichen Möglichkeiten aus, um das zu verhindern. Der Verfassungsschutz beobachtet salafistische Strukturen bundesweit aufmerksam, um angemessen handeln zu können. Im März und im Juni 2013 hat der Bundesinnenminister salafistische Vereine verboten.
Deutschland ist ein Rechtsstaat. Sicherheitsbehörden und Gerichte haben sich bei sämtlichen Maßnahmen an das geltende Recht zu halten. Deutsche Staatsbürger genießen zudem das Recht auf Freizügigkeit – sie dürfen ihren Aufenthalt in Deutschland frei wählen und können nicht ins Ausland ausgewiesen werden.
Zur Ausweisung von Ausländern sieht das Aufenthaltsgesetz verschiedene Gründe vor: So wird z. B. ein Ausländer ausgewiesen, wenn Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass er einer Vereinigung angehört oder angehört hat, die den Terrorismus unterstützt, oder er eine derartige Vereinigung unterstützt oder unterstützt hat. Jemand kann auch ausgewiesen werden, wenn sein Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt. Weitere Einzelheiten sind im Aufenthaltsgesetz geregelt.
Derartige Ausweisungen sind Sache der zuständigen Ausländerbehörden in den Bundesländern. Die Ausweisungs- und Abschiebungsgründe sind in den vergangenen Jahren insbesondere durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz und das Zuwanderungsgesetz erweitert worden.
Es wäre jedoch falsch, Muslime grundsätzlich unter Generalverdacht zu stellen. Islamisten und Salafisten machen nicht den Islam in Deutschland aus. Die Mehrheit der mittlerweile rund vier Millionen Muslime in Deutschland distanziert sich eindeutig von Gewalt, integriert sich gut und erfolgreich – und beachtet die Normen und Gesetze.
Weitere Informationen:
Migration und Integration http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Migration-Integration/In...
Verfassungsschutzbericht http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2...
Vorgehen gegen Islamisten http://www.bmi.bund.de/DE/Nachrichten/Dossiers/Salafismus...
Verbot salafistischer Vereine http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2...
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2...
Islamismus und islamistischer Terrorismus http://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-islam...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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