Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Marina Scheibel am 21. Juni 2013
31012 Leser · 6 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Muttersprache

Sehr geehrte Bundeskanzlerin,

ich hätte gern gewusst ob ein amtliche Verbot

der bilingualen Erziehung bei der binational und bilingual
erzogene Kinder in Deutschland und Auferlegung des Zwangs nur der deutschsprachige Erziehung

und Verbot der Nutzung der russische Sprache zwischen dem russischen Eltern und Kinder,

durch Zwang der Nutzung der Deutsche Sprache – wegen Schädlichkeit der russische Sprache für das Kindeswohl

– in Deutschland wissenschaftlich belegbar ist –

 wenn " Ja ", erbete ich eine Stellungnahme der Sprachwissenschaftler, seit wann und wo genau?

Was wäre besser für ein Kind aus der pädagogische Sicht–
deutsche gramatikalische Fehler von dem ausländischen
Elternteil oder korrekte russische Sprache zu erlernen?"

Ich erbete den Eingangs des Schreibens und möglich schnelle Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen,

Marina Scheibel.

Kommentare (6)Schließen

  1. Autor Olga Pfeffer / von Malinowski
    am 21. Juni 2013
    1.

    Ich bin auch Russische Mutter , aus Moskau, mir wurde wegen meinen russischen Nationalität und russische Muttersprache nur begleiteten Umgang von den Jugendamt München und Familiengericht angeordnet und nur bei den deutschen Umgangsstellen wo nur deutsche Aufsichtspersonal werend Umgang von den Jugendamt, dazu gestellt wurde ,damit ich mit meinen Kind ( er hat russische und deutsche Bürgerschaften) nicht auf russische Sprache sprechen werde und man hat es mir angedroht das ich mein Sohn daswegen nie wieder sehen wurde !!

  2. Autor nicole merten-panitz
    am 22. Juni 2013
    2.

    Ich bin ja mal gespannt was da für eine Anwort kommt .
    Kindern die Muttersprache zu verbieten ist eine Verletzung der Grundrechte die zur Zeit überall mit Füßen getreten werden:
    Es ist die Zeit des Widerstandes gegen solche Staatsgewalten !

  3. Autor Erhard Jakob
    am 25. Juni 2013
    3.

    *Drum prüfe, wer sich ewig bindet.
    Ob sich nicht was bessres findet!*

    Im Übrigen sollte immer das Wohl des Kindes
    und niemals das Wohl der Mutter oder
    des Vaters in den Vordergrund
    gestellt werden.

  4. Autor Martin G. Schultz
    am 02. Juli 2013
    4.

    Bei binationalen Ehen hat weder die Mutter- noch die Vatersprache Vorrang. Wichtig und alles andere als schädlich ist für das Kind, dass sich beide Elternteile von Anfang an einig sind, mit dem Kind in ihrer jeweiligen Muttersprache zu sprechen. Wer redet hier von Zwang, dass in Deutschland aufwachsende Kinder binationaler Elternteile dazu verdammt seien, die deutsche Sprache zu erlernen? Das ist wie bei der Einwanderung in die USA eine Notwendigkeit, dass die Landessprache erlernt und beherrscht wird. Das Problem hier in Deutschland ist, dass es Eltern gibt, die ihren Kindern zu Hause verbieten, deutsch zu sprechen. Solange ein Elternteil deutscher Herkunft ist, sei es die Mutter, sei es der Vater, sollte dieser mit dem Kind grundsätzlich deutsch sprechen. Für die Grammatik und Phonetik sind die Schulen zuständig. Hier können sich Kinder in Aussprache und Rechtschreibung an anderen messen.

  5. Autor Said Neumann
    am 20. Juli 2013
    5.

    Muttersprache ist sehr wichtig für binationale Familien und deren Kindern! Behörde und Jugendamte dürfen Muttersprache nicht verbieten, Bundesministerium der Justiz sagt:
    "Ein generelles Verbot der Nutzung der Russischen Sprache innerhalb russischen Familien existiert nicht und wäre mit den Gründrechten nicht vereinbar. Art 6 Abs.2 GG garantiert das Pflege und Erziehungsrecht der Eltern. Das Recht auf nutzung und Erlernen einer Sprache ist für die Kinder als Bestandteil der algemeinen Handlungdfreiheit durch Art.2 Abs.! GG geschützt."

    Wenn kein Antwort von Kanzlerin hier kommt, dann bleibt noch lange Diskriminierung und Verfolgung binationale Familien und Kindern in KITAs , Schulen , uberall in Deutschaland !

  6. Autor Marina Scheibel
    am 21. Juli 2013
    6.

    Verboten wie Muttersprache zu sprechen sind behördliche Willkür statt Völkerrecht. Experten sind sich einig:"
    Muttersprache ist der Schlüssel für die zweite Sprache.
    Wer Muttersprache spricht, lernt leicht Deutsch.

    Aber wann könnte sie überhaupt ihr Deutsch verbessern
    Wie soll sie es ihrem Kind beibringen? Sollte es nicht auch die Muttersprache beherrschen?

    Die Eltern, die sich für zweisprachige Erziehung entscheiden, tun dies, weil sie für ihr Kind bessere Berufsaussichten erhoffen; und weil sie glauben, dass die Kinder ihre Wurzeln so besser begreifen.

    Andernfalls führte dies zu einer Distanz zur eigenen kulturellen und sprachlichen Herkunft und in der Folge oft zu Identitätskrisen.

    Mehrsprachigkeit ist auf keinen Fall ein Nachteil.Sie fördere Lernfähigkeit und schulische Leistungen der Kinder.

    Respekt vor Andersgläubigen Toleranz gegenüber anderen Nationalitäten
    von Autoren in 3 und 4 Kommentarien fehlt deutlich.

  7. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.