Sehr geehrter Herr Kurtz,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Es ist immer besser, eine Arbeit zu haben, als nicht arbeiten zu gehen. Auch ist es leichter, sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus auf eine andere Arbeitsstelle zu bewerben. Inzwischen werden in vielen Bereichen Fachkräfte gesucht, viele Stellen sind offen.
Bei einer Arbeitsaufnahme ist es möglich, aus dem Vermittlungsbudget eine Fahrkostenbeihilfe zu gewähren. Im Gesetz gibt es für die Fahrkostenbeihilfe keine Vorschriften. Die Mitarbeiter der Arbeitsagenturen und Jobcenter entscheiden in jedem Einzelfall über die Fahrtkostenbeihilfe - ob eine Förderung erforderlich ist und, wenn ja, für wie lange die Förderung gewährt wird. http://www.arbeitsagentur.de/nn_26390/Navigation/zentral/...
Reicht Ihr Arbeitsentgelt nicht aus, um den Lebensunterhalt abzudecken, haben Sie Anspruch auf Unterstützung. Sie können ergänzend zu ihrem Einkommen Arbeitslosengeld II ( „Aufstockung“) oder auch Wohngeld beantragen.
Sollten Sie über einen Wechsel des Arbeitgebers nachdenken, können Sie über die Jobbörse der Arbeitsagentur nach einer passenderen Stelle suchen. Ins Internetangebot der Jobbörse können Sie kostenlos Ihr Profil einstellen: http://jobboerse.arbeitsagentur.de
Sie können sich auch vor Ort persönlich beraten lassen: http://www.arbeitsagentur.de/nn_17566/Navigation/Dienstst...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 23. Juli 2013
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