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Beantwortet
Autor Matthias Kurtz am 22. Juli 2013
14263 Leser · 1 Kommentar

Arbeitsmarkt

Ablehnung Fahrtkostenbeihilfe für Pendelfahrten

Hallo Frau Merkel,

Seit 2Jahren ist es so dass ich versuche bei der ARGE mein Recht einzuklagen.
Kurz zum Fall: Im November 2011 wurde ich Arbeitslos und meldete mich umgehend bei der Agentur.
Nach nur 2Wochen fand ich selbst einen Neuen Arbeitsplatz.
Da mein Verdienst relativ gering war und ich tägl. 100km Arbeitsweg auf mich nahm beantragte ich Zuschuss für Pendelfahrten fristgemäß. Nach wenigen Tagen bekam ich einen Bescheid mit einer Bewilligung für 1Monat.Das sah ich als zu gering. Da tägliche Kosten und Verdienst im Endeffekt weniger waren als Harz4.Als ich Einspruch einlegte wurde dieser abgelehnt. Als jetzt vor kurzen der Gerichtstermin anstand wurde mir von der ARGE beigelegt, das ich zu kurzzeitig Arbeitslos war und wenn es sich nicht rechnet ich diese Arbeit nicht hätte annehmen soll.
Daher Frag ich Sie, ist es richtig das Menschen die sich um Arbeit Bemühen um schnell wieder in einer Versicherungspflichtigen Tätigkeit zu stehen und somit Steuern zahlen, so bestraft werden?
Das Gesetz hieß ja mal bis zu 6Monaten Förderung, jetzt laut ARGE 1Monat.
Wobei man bedenken sollte dass doch allein schon 2Monate Arbeitslosigkeit teurer als der komplette Zuschuss für Fahrtkostenbeihilfe für 6Monate beträgt.
Wie sehen sie diese Entscheidung?

MFG M.K.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 26. August 2013
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Kurtz,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Es ist immer besser, eine Arbeit zu haben, als nicht arbeiten zu gehen. Auch ist es leichter, sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus auf eine andere Arbeitsstelle zu bewerben. Inzwischen werden in vielen Bereichen Fachkräfte gesucht, viele Stellen sind offen.

Bei einer Arbeitsaufnahme ist es möglich, aus dem Vermittlungsbudget eine Fahrkostenbeihilfe zu gewähren. Im Gesetz gibt es für die Fahrkostenbeihilfe keine Vorschriften. Die Mitarbeiter der Arbeitsagenturen und Jobcenter entscheiden in jedem Einzelfall über die Fahrtkostenbeihilfe - ob eine Förderung erforderlich ist und, wenn ja, für wie lange die Förderung gewährt wird. http://www.arbeitsagentur.de/nn_26390/Navigation/zentral/...

Reicht Ihr Arbeitsentgelt nicht aus, um den Lebensunterhalt abzudecken, haben Sie Anspruch auf Unterstützung. Sie können ergänzend zu ihrem Einkommen Arbeitslosengeld II ( „Aufstockung“) oder auch Wohngeld beantragen.

Sollten Sie über einen Wechsel des Arbeitgebers nachdenken, können Sie über die Jobbörse der Arbeitsagentur nach einer passenderen Stelle suchen. Ins Internetangebot der Jobbörse können Sie kostenlos Ihr Profil einstellen: http://jobboerse.arbeitsagentur.de

Sie können sich auch vor Ort persönlich beraten lassen: http://www.arbeitsagentur.de/nn_17566/Navigation/Dienstst...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Ralf Schumann
    am 23. Juli 2013
    1.

    Habe ich das richtig verstanden, dass Ihre Fahrkosten höher waren als Ihr Verdienst?
    Wenn das nicht so ist, können Sie im Falle einer Ablehnung des Pendelzuschusses beim Jobcenter die Fahrkosten immer noch als Werbungskosten vom Verdienst voll abziehen, vorausgesetzt, Sie erhalten Hartz 4. Das geht selbstverständlich dann aber auch nur, wenn der Verdienst tatsächlich höher ist als Ihre Tankrechnung.

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