Sehr geehrte Frau Sandbiller,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Seit dem 1. August 2013 unterstützt die Bundesregierung auch die private Betreuung von ein- und zweijährigen Kindern. Ihre Enttäuschung darüber, dass Sie das Betreuungsgeld für Ihren Sohn nicht beziehen können, ist verständlich.
Für den Anspruch auf Familienleistungen ist es üblich, einen Stichtag festzu- legen, der meistens an das Geburtsdatum des Kindes gebunden ist. Das dient der sogenannten Verwaltungspraktikabilität und ist verfassungsrechtlich abgesichert. Der Stichtag für das Betreuungsgeld ist im parlamentarischen Verfahren auf einen Geburtstermin ab dem 1. August 2012 festgelegt worden. Da Ihr Sohn im April 2012 geboren ist, können Sie für ihn leider kein Betreuungsgeld beziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 13. August 2013
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am 15. August 2013
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am 17. August 2013
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