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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor patchen loritz am 26. Juli 2013
11059 Leser · 2 Kommentare

Außenpolitik

Schrotthändler brauchen Hilfe es geht um 80000 arbeitsplätze

HALLO FRAU MERKEL ES IST NICHT RICHTIG DAS JETZT BALD 80000 TAUSEND SCHROTT HÄNDLER BALD ZUM ARBEITSAMT ODER SOZIALAMT MÜSSEN WENN DAS Kreislaufwirtschaftsgesetz NICHT ABGEÄNDERT WIRD DENN ALLE MESCHEN LEBEN VOM SCHROTT UND WIR WISSEN AUCH ALLE WIE WIR DAMIT UMZUGEHEN HABEN DEN WIR MACHEN DAS SCHON SEIN GENERATIONEN UND WOLLEN ES AUCH WEITER AUS ÜBEN ES KANN DOCH NICHT SEIN DAS WIR NICHT ARBEITEN DÜRFEN DANN DAS HABEN WIR GELERNT,DIE KOMMUNEN WOLLEN ALLES WAS MIT SCHROTT ZU TUEN HAT HABEN UND WOLLEN NICHT DA FÜR ARBEITEN UND NEHMEN UNS UNSER KULTUR DAS MUSS DOCH MAL BEACHTET WERDEN WIE GESAGT WIR BRAUCHEN IHRE HILFE DANKE :

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 03. September 2013
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Loritz,

vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Frage zu den Auswirkungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist schon Ende Juli d.J. von Frau Meister gestellt und beantwortet worden. Am Sachverhalt hat sich seitdem nichts geändert. Hier noch mal unsere Antwort:

Das Problem ist der Bundesregierung bekannt. Die Sorgen und Befürchtungen der Gewerbetreibenden beziehen sich dabei weniger auf die gesetzlichen Regelungen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes, als vielmehr auf die unterschiedliche Umsetzung in einzelnen Regionen.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist seit dem 1. Juni 2012 in Kraft. Die darin festgelegte fünfstufige Abfallhierarchie legt folgende Rang¬folge fest: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwen¬dung, Recycling, sonstige, insbesondere energetische Verwertung und Beseitigung. Vorrang hat die jeweils beste Option aus Sicht des Umweltschutzes. Ziel ist nach dem Kreislaufwirt¬schaftsgesetz, ab 2020 dauerhaft mehr als 65 Prozent der Siedlungsabfälle zu recyceln.

Zur Zeit wird überprüft, wie sich das Gesetz im täglichen Leben auswirkt. Bei den Untersuchungen geht es auch um die Umsetzung des Gesetzes in den einzelnen Bundesländern. Dazu führt die Bundesregierung Gespräche mit Interessenvertretern der betroffenen Unternehmen. Gegenwärtig wertet die Bundesregierung die Stellungnahmen aus. Ziel ist es, im Herbst dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat einen Bericht mit entsprechenden Handlungsempfehlungen vorzulegen.

Die Abfallwirtschaft leistet in Deutschland einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise. Das zeigt sich auch in den welt¬weit höchsten Verwertungsquoten, durch die Rohstoffe und Primärenergie eingespart werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 19. August 2013
    1.

    Dass es in Deutschland 80.000 Tausend Schrotthändler
    gibt, die durch das neue Gesetz Ihre Arbeit verlieren,
    kann ich mir nicht vorstellen.
    .
    Für den Schrottabgeber ist es schließlich egal, ob fremde
    Schrotthändler den Schrott sammeln bzw. aufkaufen
    oder kommunale Mitarbeiter.
    .
    Die Arbeit muss so
    und so gemacht.
    .
    So gesehen, wird mit dem Gesetz
    nicht ein einziger Arbeitsplatz
    verloren gehen.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 19. August 2013
    2.

    Patchen,
    du hast hier sicher zu hoch gepokert.

    Ganz sicher meinst du 80 Tausend
    Schrotthändler bzw. Arbeits-
    plätze!

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