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Abstimmungszeit beendet
Autor Erhard Jakob am 09. Juli 2013
17505 Leser · 9 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Richter *Gnadenlos*

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

die dpa-Meldung: *Der Richter >Rupert Heindl< ist für seine
harten Urteile bekannt*, erinnert mich an den *Richter
Gnadenlos" Ronald Barnabas Schill.

Allerdings war Schill mehr für seine Unrechts-Urteile gegen
Ausländer bekannt. Deutsche Straftäter hat er für die
gleichen Taten unangemessen milde "bestraft".

Deutsche bzw. sächsische Richter sind beschuldigt
(Siehe: 205 AR 2413/12), Gerichtsprotokolle
gefälscht und in den Verkehr gebracht,
zu haben.

Wenn Uli Hoeneß, bzw. seine Verteidiger, den Nachweis
führen können, dass der Richter Herr Heindl davon
wusste, bzw. davon wissen musste und die
Aufklärung vereitelte, bzw. die Sache
verhehlte, ist doch der Prozess
schon geplatzt bevor er
begonnen hat.

Sie haben zwar nicht das Recht, sich in laufende Verfahren
einzumischen. Sie haben aber aus meiner Sicht dafür die
Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass Rechtsuchende
nicht von befangenen Richtern verurteilt werden.

Ich möchte Sie fragen, ob Sie sich dafür einsetzen wollen,
dass Deutschland ein Rechtsstaat bleibt?

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Jakob

Kommentare (9)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 09. Juli 2013
    1.

    Das Verhandlungsprotokoll vom 10.1.92 AZ: ? C 92/91 Riesa,
    aus dem ersichtlich ist, dass RA Bernhard Brink an diesem
    Tag von 8.30 Uhr bis 8.35 Uhr in Riesa war und folglich
    für die fragliche Zeit ein Alibi hat, wurde von
    dem Richter Herrn Böge signiert.

    Dieses Protokoll wurde von dem sächsischen Justizminister
    am 23.2.95 geprüft und für richtig beschieden.

    Vom Bezirkskirchenamt Dresden erhielt ich zu dem o. g.
    Protokoll das Vergleichsprotokoll. Aus diesem geht
    wiederum hervor, dass RA Bernhard Brink nicht
    am 10.1. sondern am 20.2.92 in Riesa war.

    Dieses Protokoll hat der Justizminister Dr. Steffen Heitmann
    gegenüber dem Landtag am 29.3.95 für richtig beurkundet.

    Nach den Gesetzen der Logik muss zumindest eins von
    den beiden Gerichtsprotokollen notgedrungen
    eine Fälschung sein.

    Dieser Widerspruch wurde selbst nach 18 Jahren
    noch nicht aufgeklärt. (205 AR 2413/12).

    Ob der Richter Herr Rupert Heindl davon
    wußte, bzw. wissen musste, ist unklar.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 11. Juli 2013
    2.

    Fehlurteil!
    In Dresden wurde eine Verkäuferin zu ca. 3 Jahren Gefägnis verurteilt,
    weil sie einem Drogensüchtigen in einer Notwehrsituation
    mit dem Messer ins Bein gestochen hat.
    .
    Für Menschen (Richter) mit Herz, Seele und Verstand ist das Urteil
    gegen Franziska D. nicht nachvollziehbar. Sie war doch in diesem
    Fall mehr Opfer als Täter und wegen einem Stich ins Bein stirbt
    niemand. Der drogensüchtige wirkliche Täter ist gestorben,
    weil sich die Umstehenden der unterlassenen Hilfeleistung
    schuldig gemacht haben. Eine blutende Wunde abzu-
    drücken bis der Notarzt kommt, ist nun wirklich
    nicht zuviel verlangt.
    .
    Zumal hier auch noch eine Affekthandlung
    und eventuell Notwehr infrage kommt.
    .
    Das sehen Gerichtsprotokoll fälschende bzw. dieses Verbrechen
    verhehlende Richter und strafvereitelnde Staatsanwälte
    naturgemäß anders.
    .
    Nicht die Angeklagte sollte für ca. 3 Jahre ins Gefängnis
    sondern der Recht beugende Richter.
    .
    Das ist meine Meinung.
    Sie muss nicht richtig
    sein.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 12. Juli 2013
    3.

    Zum Fall *Demo-Pfarrer* Lothar König.

    Sachsen Justizminister Dr. Jürgen Martens (FDP):

    "Vor dem Gesetz sind alle gleich. Das gilt auch
    für antifaschistisch engagierte Pfarrer."

    Johann Wolfgang Goethe:

    *Die Botschaft hört ich wohl.
    Allein mir fehlt der Glaube."

    Aufgrund der nicht vorhandenen Beweismittel hätte kein ehrlicher und aufrichtiger Staatsanwalt bei Gericht Klage einreichen und kein unbefangener und unparteiischer Richter die Klage annehmen dürfen.

    Dass die Klage trotzdem eingereicht und angenommen wurde beweist, dass manche eben vor dem Gesetz doch etwas gleicher sind.

    Von einem Rechtsanwalt aus Berlin erhielt ich folgende Rechtsauskunft:

    "In einem Land, in dem Rechtsanwälte im Schutze des Justizministers im großen Stil Gerichtsprotokolle fälschen, gibt es keine Gerechtigkeit."

    Andere sagen wieder:

    "Ein Gerichtsprotokollfälscherstaat kann man wohl nun wirklich nicht als einen Rechtsstaat bezeichnen."

    Ich selbst halte mich bei einer diesbezüglichen Bewertung zurück. Zumal ich nicht einmal weiß; ob in Sachsen überhaupt Gerichtsprotokolle gefälscht wurden? (205 AR 2413/12)

  4. Autor Erhard Jakob
    am 13. Juli 2013
    4.

    Ein schöner Satz von dem Journalisten Herrn Wolfram Weidner:
    *Skandale verlangen große Besetzung.*
    .
    Der prominente Detektiv Thomas Sindermann (Sohn des langjährigen Präsidenten der Volkskammer der DDR - Horst Sindermann) garantiert mit einem Betrag in Höhe von 250.000,00 DM (jetzt 127,8 T. €) für die Richtigkeit seines Rechercheergebnisses, dass Gerichtsvordrucke mit der Kennung *ZP 90... Waldheim* im Jahre 1994 das erste Mal gedruckt oder verwendet wurden.
    .
    Im Gegenschluss beschuldigt er somit die Kirche, dass sie ein gefälschtes Gerichtsprotokoll (hier: ? C 245/91 Riesa; 20.2.92) in den Rechtsverkehr gebracht hat.
    .
    Und, dass der Justizminister im Freistaat Sachsen >Dr. Jürgen Martens FDP< am 27.12.2010 das Parlament und somit die Öffentlichkeit belogen hat.
    .
    Wer hier gelogen hat, weiß ich nicht!?!
    .
    Ich weiß nur, dass die schwerwiegende Anschuldigung innerhalb von 18 Jahren nicht aufgeklärt wurde. Infos: 205 AR 2413/12.
    .
    Involviert in diese Sache sind fünf Justizminister, drei Bundeskanzler und zwei Päpste.
    .
    Eigentlich sind das gute Zutaten für einen großen Skandal.
    .
    Es fehlt nur noch ein mutiger Journalist, der die "Bombe" platzen lässt.

  5. Autor Erhard Jakob
    am 17. Juli 2013
    5.

    Schöner Satz hin - schöner Satz her.

    Wer hilft mir bei der Suche nach
    einer/m muitigen Journalisten/in?

  6. Autor Erhard Jakob
    am 26. Juli 2013
    6.

    Paßt zum Thema, wie die Faust auf´s Auge!
    dpa - Meldung vom 26.JULI 2013:
    Eine Sekunde zu spät ist zu spät!
    Artikel-Text: Sächsische Zeitung.
    .....
    Das Gericht verwarf die Berufung eines Klägers gegen ein Urteil des
    Landgerichts Trier als unzulässig. Der Anwalt des Klägers hatte am
    letzten Tag der Berufungsfrist um 23.59 Uhr begonnen, ein Telefax
    an das Gericht abzusenden. Der vollständige Text erreichte das
    Gericht aber erst um 0.00 Uhr des nächsten Tages -
    und damit zu spät. (dpa) Aktenzeichen: 12 U 143/12.
    ***********************************************
    Meine Rechtsmeinung als Laie:
    Fristen müssen eingehalten werden!
    - Eine Sekunde ist entscheidend!
    ................................................................................................................
    Aus meiner Sicht geht es hier nicht um eine Sekunde,
    sondern um reine Willkür.
    Wenn beim Nachbriefkasten ein Brief A 3 der Anfang eine Sekunde
    vor Mitternacht und das Ende eine Sekunde nach Mitternacht den
    Einwurfschlitz passiert, zählt auch der Beginn und nicht das Ende.
    Dem Richter ging es doch in Wahrheit auch gar nicht um die
    eine Sekunde. Sondern darum, sich einen lästigen
    Prozess vom Halse zu wimmeln.
    Bei meinem Berufungsverfahren gegen die Versicherung fand auch
    eine Fristüberschreitung statt. Hier hat mein gegnerischer Rechts-
    anwalt die Berufungserwiderung einen ganzen Tag zu spät
    eingereicht. Der Richter hat diese aber behandelt als
    wäre sie frist- und formgerecht eingereicht worden.
    Die MdL Frau Maria Ganglow (LINKE) sagte hierzu:
    "Auf einen Tag kommt es ja nun wirklich nicht an!"
    Das ist natürlich Ansichtssache. In meinem Fall ging es
    um 29 Tausend DDR-Mark, bzw. 14,5 Tsd. DM,
    bzw. 7,4 Tsd. Euro.
    Ob der Prozess diesbezüglich gewonnen oder verloren wird,
    ist für den Rechtsuchenden nach meiner Ansicht schon
    entscheidend. Dabei geht es auch weniger ums Geld,
    sondern mehr um die Ehre und Würde von
    Menschen. Und den Glauben an die
    Rechtssicherheit in unserer
    Demokratie.

  7. Autor Thomas Maentele
    am 27. Juli 2013
    7.

    "Im Gegensatz zu den russischen Medien, die viele im Westen für undemokratisch, und zensiert halten, ist die Zensur in Deutschland genauso stark wie in China. Alles was mit den Menschenrechtsverletzungen in Deutschland zu tun hat, veröffentlichen keine lokalen Medien. Wenn diese Informationen in den westlichen Medien nicht aufgetaucht ist, bleibt das Thema Tabu."

    (Garri Mourei - Menschenrechtsbund Köln)

    Schwierig...

  8. Autor Erhard Jakob
    am 03. August 2013
    8.

    Lieber Thomas,
    bitte setzen Sie sich dafür ein, dass das Thema: *Vermeintlich
    gefälschte Gerichtsprotokolle - siehe *DirektzurKanzlerin.de*
    Beitrag >Petitionsrecht< national und international
    ans Licht der Öffentlickeit kommt.

  9. Autor Erhard Jakob
    am 07. August 2013
    9.

    Gustl Mollath sind *Richter Gnadenlos* nicht erspart geblieben.
    Auch ich habe solche Richter erlebt. Manche sind sogar soweit
    gegangen und haben Verhandlungsprotokolle gefälscht.
    .
    So etwas prägt den Menschen, bzw. den Staat in dem
    so etwas vorkommen kann, auf ewige Zeiten.
    .
    Lest hierzu auf Facebook meinen Leserbrief
    zum Thema *Affäre Malloth* und gebt
    eine Rückmeldung.

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