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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Familienpolitik
Betreuungsgeld
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
mit großem Interesse habe ich die kontroversen Debatten um das Thema Betreuungsgeld verfolgt. Die Wahlfreiheit von Eltern, ihr Kind entweder einer Kindereinrichtung anzuvertrauen oder das Betreuungsgeld in Anspruch zu nehmen, finde ich gut.
Nicht gut finde ich die sehr willkürlich erscheinende Festlegung des Stichtages 1. August 2012, ab dem Kinder, für die das Betreuungsgeld beansprucht werden kann, geboren sein müssen. Die Aussage einerseits, dass der Anspruch auf Betreuungsgeld für Kinder bis zu ihrem dritten Lebensjahr besteht und andererseits jedoch nur für Kinder, die nach dem 1. August 2012 geboren sind, erscheint mir in sich nicht schlüssig und nicht dem Gleichstellungsgrundsatz unserer Verfassung entsprechend.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Töpfer
Kommentare (1)Schließen
am 19. August 2013
1.
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