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Beantwortet
Autor Philipp Born am 26. Juli 2013
10516 Leser · 4 Kommentare

Wirtschaft

Wieso dürfen wir keine Produkte verkaufen, dadurch Gewinne machen und damit Arbeitsplätze sichern?

Hallo,

wir erhielten Gerade von unseren Anwalt, dem wir Schutzgeld zahlen, damit wir keine Abmahnungen im Internet fürchten müssen (Weil ihr das leider nicht im Griff habt, echt traurig.) folgende Info:

"Nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Bochum soll es wettbewerbswidrig sein, sich Lieferzeiten von mehr als 21 Tagen vorzubehalten, wenn die Waren im Online-Shop bestellt werden können. Nach Ansicht des Gerichts soll es sich hierbei um eine irreführende Angabe handeln, wenn eine Lieferzeit von mehr als 21 Tagen für bestellbare Waren ausgewiesen wird. Das LG Bochum ist der Ansicht, dass Kunden bei Artikeln des alltäglichen Bedarfs von einer Lieferung innerhalb absehbarer Zeit ausgehen, ein Zeitraum bis zu 21 Tagen erscheint hierfür noch angemessen, eine weitergehende Lieferzeitbestimmung sei demgemäß unzulässig."

Viele Produkte werden importiert und haben eine lange Lieferzeit. Das heißt das wir diese nicht mehr verkaufen dürfen. Sollen wir jetzt statt "Lieferzeit 6 Wochen" dies schreiben:

"Leider erlaubt uns das deutsche Gesetzt nicht Produkte mit einer Lieferzeit von mehr als 21 Tagen zu verkaufen. Bestellen Sie doch bitte im Ausland. Deutschland will ihr Geld nicht mehr haben"

Wieso hat der Richter noch seinen Job. Das kostet Deutschland sehr sehr viele Steuereinnahmen und Arbeitsplätze.

Was soll das? Wollt ihr das das Land zu Grunde geht?

Beste Grüße

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 03. September 2013
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Born,

vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

In der Gesetzgebung geht es darum, die Rechte der Verbraucher gegen die Rechte der Online-Händler abzuwägen. Bei den sogenannten Fernabsatzverträgen, zum Beispiel bei Katalogbestellung oder Online- Kauf, hat sich die Bundesregierung dafür entschieden, den Verbraucherschutz zu stärken.

Denn gerade beim Online-Kauf bracht der Verbraucher besonderen Schutz. Er weiß nicht, ob der Händler, von dem er kauft, seriös ist. Er kann die Ware nicht direkt prüfen und nicht sofort nutzen. Er muss warten, bis sie bei ihm zu Hause ankommt. Deshalb muss der Händler den Zeitraum eingrenzen, in dem die Ware den Kunden erreicht. Nur dann kann der Verbraucher entscheiden, ob er so lange warten kann oder nicht, bevor er die Bestellung tätigt.

In dem von Ihnen angeführten Urteil des Landgerichts Bochum ging es um Gegenstände des alltäglichen Bedarfs. Der Händler hatte widersprüchliche Angaben zum Lieferzeitpunkt gemacht. Bei Gegenständen des alltäglichen Bedarfs muss sich der Verbraucher aber darauf verlassen können, dass ihn die Waren in überschaubarer Zeit erreichen. Das Landgericht Bochum hielt einen Zeitraum von maximal 21 Tagen in diesem konkreten Fall dafür als angemessen.

Mehr Informationen zum Verbraucherschutz beim Online-Kauf in Deutschland:

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/Tipps%2...

http://www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Verbraucherschut...

http://etracker.zadi.de/lnkcnt.php?et=k3K&url=http%3A...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Helmut Krüger
    am 29. Juli 2013
    1.

    Ich nahme mal stark an, dass das Landgericht abwagen musste zwischen dem Interesse des Verbrauchers und dem Interesse des Händlers (also Ihnen) und dass mit "Wettbewerbswidrig" das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gemeint ist. Grund der Entscheidung dürfte die Klage eines Kunden gewesen sein, dass er diese lange Lieferzeit - trotz des Wissens über 21 Tage - nicht dulden müsse.

    Das kann ich als Verbraucher und Kunde, der ich ja gleichfalls bin, sehr gut nachvollziehen und will einfach einmal als Analogie die Gastronomie bemühen. Es gibt die übliche Länge der Bedienzeiten und der Zeiten, bis dass das Essen gemeinhin auf dem Tisch stehen sollte und es gibt auch Abweichungen dazu. Allerdings eben nicht endlos.

    Schreibt jemand bspw. dass es zu längeren Wartezeiten als üblich kommen wird, weil Fischgerichte nahezu allesamt fangfrisch sind, wird eine Kundschaft, die keine Eile hat, das zu schätzen wissen. Andere werden nachfragen. Sitzt der Kunde hingegen nach 1 1/2 Stunden immer noch vor dem leeren Teller und bekommt zur Antwort, dass Fangfrisch wortwörtlich gemeint sei und das gute Tier eben noch nicht vor die eigene Angel gekommen sei, dann wird nicht der Kunde im Unrecht sein, wenn er weder das Essen haben will noch zahlen will, sondern der Restaurantbesitzer, weil er die üblichen Sitten des Geschäfts missachtet hat.

    Was schon beim Essen nicht des täglichen Bedarfs gilt, gilt selbstverständlich bei Produkten des täglichen Bedarfs erst recht. Das Erdenrund ist weit und unüberschaubar genug, dass die Lieferzeit da - zu Lasten eben des Verbrauchers - bis ins Unendliche gehen kann.

  2. Autor Philipp Born
    am 29. Juli 2013
    2.

    Wenn ich einen Artikel nach Bestellung aus Japan importieren und die Lieferzeit damit 3 Monate ist und dem Kunde im Shop darauf hinweise, muss ich dennoch eine Abmahnung fürchten. Das ist so als wenn Sie ins Restaurant gehen und in der Speisekarte steht, dass die Zubereitung 4 Stunden dauert, da der Fisch erst noch gefangen werden muss. Und genau das ist nun verboten. Unser Schutzgeld Anwalt hat gesagt, wir sollen nur noch maximal 21 Tage als Lieferzeit angeben und genau das machen wir nun. Echt tolles Land. Wird Zeit das die LTD gegründet wird.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 29. Juli 2013
    3.

    Philipp,
    ihr dürft doch Produkte verkaufen, damit Handel
    treiben und auch damit Arbeitsplätze sichern.

    Allerdings muss sich das *Gewinnstreben* im
    Rahmen von Recht und Gesetz bewegen.

    Wenn das Gericht entscheidet, dass eine
    Lieferzeit von mehr als 21 Tage den
    Käufer benachteiligt, dann kann
    ich diese Entscheidung schon
    nachvollziehen.

  4. Autor Philipp Born
    am 30. Juli 2013
    4.

    Tja, dann werden die Japan Artikel zukünftig nicht mehr angeboten, da die Lieferzeit ca. 3 Monate beträgt und der Kunde darüber im Vorfeld im Shop informiert wurde.

    Dann kauft der Kunde nun eben in England, wo er diese Probleme nicht hat. Dort gibt es auch einen Händler.

    Dies hat zur Folge, dass dies Arbeitsplätze kosten will, weil irgendein Richter eine blöde Entscheidung getroffen hat, die nicht alle Fälle ordentlich behandelt.

    Da sieht man es, Deutschland will scheinbar nicht dass wir Gewinne machen und Steuern zahlen. Zumindest nicht im Import.

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