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Abstimmungszeit beendet
Autor Michael Winkler am 09. Februar 2012
16264 Leser · 5 Kommentare

Soziales

Kann man die private Arbeitsvermittlung wieder abschaffen.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

warum fungieren immer noch private Arbeitsvermittler, wo doch die Bundesanstalt für Arbeit da ist.
Was mich an diesen Vermittlerbüros stört ist folgendes.
Da ich nicht arbeitlos bin, jedoch mich verändern möchte, kommen für mich die meisten angebotenen Jobs nicht in Frage, da ich diese nur über die privaten Arbeitsvermittler bekomme und dafür zahlen muss.
Was mich bei dieser ganzen Sache auch stört ist, dass diese, z. Bsp. bei "meinestadt.de" das Arbeitsamtzeichen bei Ihrem Angebot benutzen, was irritierend ist.
Außerdem kostet es auch nur für Arbeitslose unnötig noch mal für die Vermittlung Geld, was man besser in Schulungen steckt.
Meine Bitte und damit bin ich nicht alleine:
Schaffen Sie die privaten Arbeitsvermittler wieder ab.

Mit freundlichen Grüßen und viel Erfolg in Ihrer weiteren Amtzeit,
wünscht Ihnen
Michael Winkler

Kommentare (5)Schließen

  1. Autor Ralf Schumann
    am 13. Februar 2012
    1.

    Ich gebe Ihnen hier wirklich Recht! Es ist eine eindeutige Benachteiligung der arbeitenden Menschen, denn die 2.000 € Prämie sind nicht gerade wenig.
    Außerdem gibt es immer Mißbräuche. So melden sich gern Firmen, die z.B. 30 Mitarbeiter einstellen wollen, bei solchen Arbeitsvermittlern und die Provision (hier 60.000 €!!!) wird geteilt. Wenn sie sich bei der Agentur für Arbeit melden, bekommen sie dafür nichts.
    Abgesehen davon erhalten Firmen für die Einstellung eines Arbeitslosen oftmals einen Eingliederungszuschuss, der i.d.R. 50% des Bruttogehaltes für 6 Monate ist. Auch hier wird m.E. viel Geld verpulvert, denn nach der Förderung wird den Mitarbeitern oftmals gekündigt, weil sie plötzlich doppelt so viel kosten. Das ist eine klare Wettbewerbsverzerrung.

  2. Autor Melanie Mayer
    am 22. Februar 2012
    2.

    Man kann Ihnen nur Recht geben. Es ist unglaublich, dass solche Agenturen über Vermittlungsgutscheine 2000 € kassieren für die Vermittlung einer Stelle bei der der Vermittelte ein Taschengeld als Gehalt verdienen soll. Ich selbst war schon bei solchen Vermittlungsagenturen vorsprachig. Wird die Stelle nicht über das Arbeitsamt vermittelt, weil z. B. der Arbeitssuchende nicht berechtigt ist ALG 1 zu erhalten, muss man diese Agenturen auch noch selbst bezahlen und das zum Austausch für eine Stelle bei der man ein lachhaftes Gehalt beziehen soll. Voraussetzung ist m. Wissens auch nur, dass die Stelle mindestens 6 Monate lang besteht....! Zumindest wurde mir das von der betreffenden Agentur mitgeteilt. Was noch ein Unding ist, ist, dass man scheinbar an manche Stellen nur noch über solche Stellen herankommt. Diese privaten Arbeitsagenturen gehören endlich wieder abgeschafft. Zuständig für Stellenvermittlung sollte allein die Agentur für Arbeit sein, diese sollte ihre Aufgaben nicht an private Firmen abgeben und diese auch noch mit Unsummen bezahlen. Dasselbe gilt für Leiharbeit!

  3. Autor Karl Eduard Schmidt
    am 23. Februar 2012
    3.

    Die privaten Arbeitsvermittler schaffen Vertrauen zwischen Arbeitsmarkt und Arbeitnehmer welches der Staat nicht bieten kann aufgrund interne Blockaden. Beispiel unnötigen Staatsapparat ist Griechenland. Wir brauchen eine gesunde Mischung aus Privatwirtschaft und Arbeitsamt in der Arbeitsvermittlung.

  4. Autor Carsten Schmitz
    am 02. August 2013
    4.

    Private Arbeitsvermittler (=PAV) kosten Sie als Steuerzahler bei Erfolgslosigkeit gar nichts, sie arbeiten rein auf Provision. Alle Mitarbeiter der BA/JC sind angestellt oder verbeamtet.

    Wer von beiden hat den größeren Anreiz Menschen auch tatsächlich dauerhaft in Arbeit zu bringen?

    Welcher Arbeitslose oder auch Arbeitende ist denn mit der BA zufrieden?

    Jeder Arbeitslose muss sich fragen, ob er lieber am Schreibtisch der BA sitzen möchte, wo er Gefahr läuft sanktioniert zu werden bzw. in Maßnahmen zu geraten oder später beim JC sogar einen €-Job machen zu müssen - oder - am Schreibtisch eines PAV, der Ihnen nur Angebote machen kann, die Sie jederzeit ablehnen können!

    2.000 € brutto [= ca. 1680,- netto] werden nur bezahlt, wenn der Vermittelte 6 Monate in Arbeit ist. Schafft er keine 6 Wochen, wird nichts ausbezahlt. Bei der BA zählt eine Vermittlung schon nach 1 Woche.

    Sie beschweren sich, dass Sie eine PAV in Anspruch nehmen wollen und dafür bezahlen müssen? Sie sind doch in Arbeit. Wenn Ihnen ein Angebot gemacht wird, dass Sie Ihren Arbeitgeber verlassen, dann wäre Ihnen dies absolut gar nichts wert?

    Niemand muss für ein Taschengeld arbeiten. Mindestlohn haben wir doch seit Hartz4 schon, da niemand weniger erhalten kann. Bietet Ihnen ein PAV einen Job an, bei dem Sie viel zu wenig verdienen, dann ein echt guter Rat von mir: Nehmen Sie den Job nicht an und bleiben Sie arbeitslos.
    Aber glauben Sie nicht, dass die Jobangebote besser werden, nur weil Sie länger arbeitslos sind.

    PAV kümmern sich zu über 50% um Langzeitarbeitslose Hartz4 Empfänger, die oftmals auch mehrere Jahre arbeitslos sind. Wer in D bringt diese Arbeitslosen noch in Arbeit, außer den Leuten selbst durch deren Eigeninitiative?

    Die Agentur für Arbeit soll also alleinig zuständig bleiben. Wieso? Weil sie das die letzten 30 Jahre so besonders gut gemacht haben?

  5. Autor Erhard Jakob
    am 04. August 2013
    5.

    An
    Karl Eduard
    und Carsten!

    Jeder Krämer lobt
    seine Ware!

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