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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor D. Schmidt am 25. Juli 2013
10769 Leser · 3 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Liebe Frau Merkel

Liebe Frau Merkel,

ich lebe seit ueber neun Jahren im Ausland (oesterreich, singapur, schweiz) also seit 3 Jahren nun wieder in Singapur. Soeben hat mich die Deutsche Botschaft darueber informiert, dass Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland sich erst in ein Wahlregister eintragen muessen, um an der Wahl teilnehmen zu koennen. Ich bin nach wie vor in Deutschland gemeldet also fuer mich nicht zutreffend. Dennoch dieses Antragsformular umfasst 7 Seiten, die ausgefuellt werden muessen, um in ein Wahlregister eingetragen zu werden. Ich bin davon ueberzeugt, das dieser Aufwand viele Deutsche abschrecken wird-verstaendlicherweise. Warum ist es einem modernen und hochtechnologisierten Land wie Deutschland nicht moeglich, einfache Loesungen zu finden? Von dem deutschen Steuerrecht moechte ich gar nicht sprechen. Die Schweiz als auch Singapur sind imstande einfache buerokratische Loesungen und Prozesse zu entwickeln.
Warum koennen Deutsche das nicht?

Viele Gruesse an Sie Frau Merkel. Ich hoffe Sie gewinnen auch diese Wahl. Meine Stimme haben Sie.

Dr. Klaudia Schmidt

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 03. September 2013
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Schmidt,

vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen … ausgeübt.“ So ist es in Art. 20 Absatz 2 des Grundgesetzes festgelegt.

Das Wahlrecht ist ein hohes Gut. Um dieses Recht auszuüben, muss der Wahlberechtigte entweder am Wahlsonntag in sein Wahllokal gehen, ein Briefwahlformular ausfüllen oder als Wahlberechtigter mit Hauptwohnsitz im Ausland ein Formular zur Aufnahme in die Wählerliste ausfüllen. Einen gewissen persönlichen Einsatz muss der Wähler dabei immer zeigen.

Nähere Informationen finden Auslandsdeutsche auf den Internetseiten der jeweiligen deutschen diplomatischen Vertretung im Ausland.

Das Antragsformular zur Aufnahme in die Wählerliste umfasst zwar sieben Seiten. Es ist aber lediglich eine Seite, die der Wahlberechtigte – in zweifacher Ausfertigung - ausfüllen muss. Dies ist auch in der Datei selbst möglich. Die restlichen fünf Seiten sind Erläuterungen zum Ausfüllen und Formulare für die bearbeitenden Behörden.

Nähere Details dazu: http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BU...

Was Ihre Anmerkung zur Bürokratie in Deutschland angeht, so hat die Bundesregierung schon 2006 das Programm „Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung“ beschlossen. Damit hat sie sich verpflichtet, den Bürokratieaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung spürbar abzubauen. Der Umgang mit Behörden ist für Bürgerinnen und Bürger in vielen Bereichen erleichtert worden. Ziel sind einfache, verständliche und wirksame Regelungen nach der Devise: Nur das Notwendige regeln – und das so ein¬fach wie möglich.

Weitere Informationen zum Bürokratieabbau: http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Buerokr...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Helmut Krüger
    am 05. August 2013
    1.

    Ich glaube, Frau Schmidt, das hat mehrere Gründe:

    Mitunter finden wir ja in öffentlichen Parks oder auch an einigen Straßen und Gehwegen diese kurios erscheinende Schilder dran: "Leuchte aus". Das ist dann, wenn die Leuchte nicht aus Gründen eines Defekts ausgefallen ist, sondern es eine behördliche Anordnung gibt, eine Art Rechtsakt sozusagen, dass zwei von vier Leuchten dauerhaft abgeschaltet werden. Wo ein Rechtsakt ist, gibt es (in Deutschland) ein Formular und irgendwann auch ein Schild dazu.

    Beim Bürger ebenso: Wenn es jemanden zu Winterszeiten und Glatteis bei 80 aus der Kurve auf´s Feld hinausgetragen hat, ist nicht etwa das eigene Fahrunvermögen oder die eigene Unvorsicht Grund dafür, dann ist der erste Adressat die Straßenbehörde, weil die nicht gestreut hat oder die Rundfunkanstalt, weil die nicht über das Glatteis berichtet hat.

    In nahezu keinem anderen Land gibt es so wenig abgebrochene Baustellen wie bei uns, weil ein Normalbürger erst baut, wenn er sein Geld zusammen hat und dann seinen Antrag ans Amt stellt. Und kein anderes Land hat es fertig bekommen, eine Stadt so hermetisch zu teilen, mit Versorgungsleitungen, mit getrennten U- und S-Bahnsystemen, wie dieses Land, wenn wir das mal als einheitliche, übergreifende Kultur sehen. Und, ein paar Schraubendrehungen weiter: Und kein Land hat eine Menschenvernichtungsaktion so systematisch geplant und es in Paragraphen gegossen, wie dieses.

    Die Schweizer haben offenbar das Unterscheidungsvermögen, wo sie pedantisch sein müssen - beim Geld bspw. - und wo das schlichtweg unsinnig, hartherzig o. fürchterlich wird. Wahrscheinlich lassen viele Täler zwischen ihnen auch gar nichts anderes zu. An diesem trefflichen Unterscheidungsvermögen ermangelt es uns als Deutsche immer noch. Da würde ich mir schon eine "Scheidung der Welten" sehr wünschen, Dinge schlicht und einfach zu handhaben, auch bei "Überschreitung der Kompetenz" und da, wo es darauf ankommt und wirklich fatale Folgen entstehen können, akribisch genau.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 05. August 2013
    2.

    Es gibt viel Antragsformulare in, bei denen
    man immens viele Seiten ausfüllen muss.
    .
    Es sollte wirklich angestrebt werden,
    dass solche Anträge sich tatsächlich
    nur das nötigste beinhaltet.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 19. August 2013
    3.

    Hier befürworte ich >wie Guido Westerwelle<
    eine "Bier-Deckel-Lösung".

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