Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Elisabeth Schwabe am 02. August 2013
10651 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Bankbürgschaft

Sehr geehrte Kanzlerin Frau Angela Merkel

gern würde ich Ihnen eine Frage stellen. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und wäre Ihnen von Herzen dankbar. Ist Ihnen bekannt, dass leider auf deutschem Boden kein deutsches Recht gilt, immer wenn es um Bürgschaften der Landesbanken und Sparkassen handelt; für juristische Personen handelt?
Was taugen Förderkredite, wenn der Kreditnehmer nicht die Eigentümer sind? Was denken Sie darüber dass am 12. 02. 09 eine Wiederbeschlagnahme eingetragen wurde, ohne eine durchzuführen?? Wie stehen sie dazu, dass die noch im Grundbuch bestehenden Schulden der beschränkten dinglichen Schuldner herhalten mussten für eine Aufstockung für eine spekulative GmbH und dass die dann ohne zusätzliche Abdeckung des Kreditrisikos als neuer Eigentümer eingetragen wurde im Grundbuch? Sehen Sie es als vertretbar an, dass die letzten fünf von 14 Mietern fristlos gekündigt wurden zum 10.08.13, teilweise wegen Forderungen in Höhe von 4.200,- € d. h. 18 Monate Rückstand. Werden deren Einzahlungsbelege etwas nützen, die belegen, dass sie 30 % Erhöhungen ab 2009 zugestimmt hatten? (aus Zwangsverwaltung.)

Mit freundlichen Grüßen
E. Schwabe

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 08. August 2013
    1.

    Elisabeth, das ist so eine spezielle Angelenheit.
    Da kann doch die Bundeskanzlerin nichts
    dazu sagen. Höchstens eine
    Fachanwalt.

  2. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.