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Abstimmungszeit beendet
Autor H. Eicker am 02. August 2013
9669 Leser · 1 Kommentar

Soziales

Ausbeutung der Armen

Warum bekomme ich keine Pflichtverteidigung, wenn ich gegen einen Bußgeldbescheid angehen will, der zu Hoch ausgefallen ist, weil ein Polizeibeamter Unwahre Angaben zum Vorgang der Anzeige machte. Ich bin EU-Rentner und sehe wie ein Ausländer mit dunkler Hautfarbe aus. Ja Recht möchte ich gerne bekommen und nicht als Ausländischer Verbrecher behandelt werden der 63 Jahre in der BRD lebt und Groß geworden ist.

Mit freundlichem Gruß

Harry Eicker

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 08. August 2013
    1.

    Harry,
    .
    Pflichtverteidiger bekommen nur Straftäter
    in komplizierten Strafsachen.
    .
    Hier geht es um eine Zivilsache und nicht
    um eine Strafsache. Des weiteren bist
    du der Kläger (Angreifer) und nicht
    der Beklagte (Verteidiger).
    .
    Bei dieser Sache kannst du höchstens Prozess-
    kostenhilfe beantragen, wenn du den Rechts-
    streit aus eigener Tasche nicht
    bezahlen kannst.
    .
    Der PKH-Antrag wird aber nur positiv beschieden,
    wenn Aussicht auf Erfolg besteht..
    .
    Das heißt im vorliegenden Fall. Du mütest den
    Beweis offen legen, dass der Polizist
    gelogen hat.
    .
    Das wird dir wohl
    kaum gelingen.
    .
    Kein Unschuldiger will als Verbrecher
    behandelt werden - ich auch nicht!

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