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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Oliver Neufert am 26. Juli 2013
10993 Leser · 4 Kommentare

Familienpolitik

Zu lockere Unterhaltspflicht

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich möchte Ihnen gerne eine Frage stellen.
In Bezug auf das Thema Unterhaltspflicht den Kindern gegenüber, kann ich absolut nicht verstehen, warum Elternteile die keinen Cent Unterhalt für ihr Kind bezahlen, indirekt vom Staat unterstützt werden.
Die Nichtzahlung des Kindesunterhaltes stellt doch nach § 170 Abs. 1 StGB einen Straftatbestand dar. Mir ist natürlich klar, das dieser erstmal nachgewiesen werden muss, was leider nicht immer ganz einfach ist.
Sollte der Staat im Interesse sehr vieler betroffenen Kinder darin nicht Aktiv werden? Wie kann es sein das sich ein Elternteil mit einem Unterhaltsrückstand von nun gut 20.000 Euro, mit Hilfe der Privatinsolvenz aus der Affäre ziehen kann?
Warum kann einem gesunden jungem Vater oder einer gesunden Jungen Mutter keine zumutbare Arbeit zugewiesen werden, wenn diese doch fleissig Geld vom Staat in Form von Hartz IV Leistungen beziehen?
Warum muss eine Familie die Arbeiten geht, zusätzlich Leistung vom Staat beantragen, nur weil der jeweilige Unterhalt nicht gezahlt wird? Warum ist die Bundesregierung in Bezug auf dieses Thema so blind?
Als Vater einer nun bald 15 jährigen Tochter, der seit nun 13 Jahren nicht einen Cent Unterhalt gesehen hat, bin ich ganz fest der Überzeugung das diesbezüglich erheblicher Handlungsbedarf notwendig ist. Die Zahl der betroffenen, ganz gleich ob Väter oder Mütter ist einfach zu hoch und wir sind und bleiben komplett hilflos wenn die Bundesregierung nichts ändert.

Ich bedanke mich für die Möglichkeit Ihnen mein Anliegen mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Neufert

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 19. August 2013
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Neufert,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Wenn ein Elternteil nicht seinen Unterhaltspflichten nachkommt, stellt das für die Betroffenen eine sehr schwierige Situation dar. Generell steht das Kindeswohl im Mittelpunkt des Handelns der Bundesregierung: Kein Kind in Deutschland soll in finanzielle Not geraten.

Wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil für das Kind nicht ausreichend sorgt, springt bis zum zwölften Lebensjahr die sogenannte Unterhaltsvorschusskasse ein. Die Zahlungen sind Vorschüsse: Der unterhaltspflichtige Elternteil soll dadurch nicht entlastet werden. Die Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den leistungspflichtigen Elternteil gehen auf das Land über. Es macht diese Ansprüche dann geltend und kann sie auch einklagen. Der unterhaltspflichtige Elternteil muss Leistungen zurückzahlen, die die Unterhaltsvorschusskasse gezahlt hat.

Der Staat ist somit auch im Interesse der Steuerzahler bemüht, dass die Unterhaltspflichtigen ihrer Unterhaltspflicht nachkommen. So besteht für sie eine gesteigerte "Erwerbsobliegenheit". Das heißt, dass sie alles tun müssen, um den Unterhaltsbedarf ihres Kindes zu sichern. Sollten sie zum Beispiel ohne Arbeit sein, müssen Sie mehr Bewerbungen nachweisen als sonstige Arbeitssuchende.

Bei der Unterhaltspflicht gibt es allerdings Grenzen. Wer nicht in der Lage ist, seine eigene Existenz zu sichern, also zum Beispiel Hartz IV bezieht, ist nicht zum Unterhalt verpflichtet.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass die Bundesregierung keine Rechtsberatung im Einzelfall vornehmen kann. Rechtsbeistand für Unterhaltsrecht oder Insolvenzforderungen finden Sie beispielsweise bei einem Fachanwalt. Die Rechtsanwaltskammer kann bei der Suche nach einem Fachanwalt helfen.

Ihre örtlich zuständige Kammer finden Sie hier: http://www.brak.de/die-brak/regionale-kammern/adressen-de...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Ralf Schumann
    am 27. Juli 2013
    1.

    Ja, dieses Problem ist nicht nur für Unterhaltsberechtigte ein Ärgernis, sondern für alle Gläubiger.
    Neben betroffenen Kindern leiden u.a. auch Vermieter darunter, weil häufig Mietschulden bleiben und der Mieter schwer aus der Wohnung zu kriegen ist.
    Somit werden wiederum nicht selten Sozialschwache bei der Wohnungssuche unter Generalverdacht gestellt, die Miete sowieso nicht zahlen zu wollen und deshalb bei der Vermietung diskriminiert.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 08. August 2013
    2.

    Nicht die Unterhaltspflicht ist zu locker. Sondern, die Unter-
    stützung des Staates (Behörden) bei der Eintreibung
    der Schuldbeträge, ist zu lasch.
    .
    Reiche Gläubiger schicken ihre bezahlten Geldeintreiber
    los. Und, wenn die Schuldner dann nicht schnell
    genug die Schulden begleichen, werden sie
    krankenhausreif geschlagen.
    .
    Das kann der Arme nicht, weil ihm das
    Geld für die Bezahlung der *Geld-
    Eintreiber* fehlt.
    .
    Und so bleiben sie auf den offenen Forderungen sitzen.
    .
    Resümee:
    .
    Der Staat (hier: die Behörden) helfen den Gläubigern
    in aller Regel nicht, beim Einzug ihrer
    berechtigten Forderungen.

    Obwohl er es
    könnte!

  3. Autor Erhard Jakob
    am 09. August 2013
    3.

    Die Unterhaltspflicht ist doch nicht zu locker.
    Sondern, die Unterstützung durch den
    Staat (Jugendamt usw.) ist zu gering.
    .
    Es wäre für die Behörden kein Problem, den
    Unterhalt bei Arbeitnehmern gleich vom
    Lohn des Arbeitgebers an das
    Kind zu überweisen.
    .
    Und bei Selbstständigen könnte der monatliche
    Schuldbetrag vom Finanzamt an das Kind
    überwiesen werden. Der Betrag könnte
    dann mit der Steuerschuld/Guthaben
    verrechnet werden.
    .
    Das Gleiche könnte man auch mit
    Miete, Strom und Gas machen..
    .
    So könnte man auch riesige Rechtsstreite
    vermeiden und die Gerichte hätten Zeit
    für andere Rechtsfälle.

  4. Autor jessica s.
    am 10. August 2013
    4.

    Ich bin sehr der Meinung von Hernn Jakob, besser kann man es nicht schreiben.

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