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Abstimmungszeit beendet
Autor Bernd Schultz am 29. Juli 2013
11777 Leser · 3 Kommentare

Familienpolitik

Handeln nach "Recht und Gesetz" ist gelegentlich ungerecht

Handeln nach „Recht und Gesetz“ ist oft nicht gerecht

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin.
Damit, dass ich das Kindergeld 2011 zurückzahlen muss (großzügigerweise in kleinen Raten), kann ich mich einfach nicht abfinden. Um den Ausbildungsplatz für ihren Traumberuf zu erreichen, war es erforderlich, dass unsere Tochter in einer Mietwohnung leben musste. Sie hat dort ihr Leben selbständig gestaltet, eine Kontrolle von uns als Eltern war nicht erforderlich. In 2012 verlangt nun plötzlich die Familienkasse, dass wir für 2011 das erhaltene Kindergeld zurück zu zahlen hätten. Natürlich haben wir als Eltern uns nicht mit dem Kindergeld einen schönen Tag gemacht, sondern es an unsere Tochter weitergegeben, zumal das Projekt „Lehre“ von ihr recht knapp kalkuliert war. Aus dem Umstand, dass diese „Alles oder Nichts – Regelung“ ab 2012 abgeschafft wurde darf man schließen, dass der Gesetzgeber einen Fehler korrigieren musste. Im Nachhinein wird klar, dass das Bezugsrecht massenhaft manipuliert wurde. Als Bezieher einer kleinen Rente trifft mich dieser „Keulenschlag aus dem Hinterhalt“ schon heftig und die vier Seiten Begründung eines Fachmanns mit Doktortitel aus der Kindergeldstelle ändern nichts an der Ungerechtigkeit dieses Vorgangs. Ich bezweifele nicht, dass es viele Betroffene gibt, denen es wie mir ergeht und hoffe, dass man sich an Zuständiger Stelle diese Problematik annimmt. Wie gesagt, Hinweise auf die damalige (ungerechte) Gesetzgebung helfen niemandem.
Hochachtungsvoll Bernd Schultz

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Bernd Schultz
    am 11. August 2013
    1.

    Inzwischen stelle ich fest, dass das hier beschriebene Problem (welches zufällig meins ist) einiges Interesse findet, möglicherweise von Betroffenen. Also nochmal einige Details:
    Dass man wichtige und kostenintensive Vorhaben sorgfältig plant ist selbstverständlich. Außerdem lautet der Beschluss, dass der Mensch was lernen muss! Auch macht es keinen Sinn, irgendeinen beliebigen Beruf zu erlernen, nur weil sich eine Ausbildungsmöglichkeit in der Nähe befindet. Leider stellt sich heraus, dass bis 2011 der Bezug des Kindergeldes nicht fest planbar war. Wenn ein Lehrbetrieb mit den Leistungen des Auszubildenden zufrieden war und z.B. ein großzügiges Weihnachtsgeld gewährte, zahlen danach die Eltern das Kindergeld zurück, nur weil dadurch ein fester Satz überschritten wurde. Und zwar komplett und ohne Rücksicht auf deren Finanzielle Situation. Zuwendungen des Arbeitsamtes z.B. werden ja wohl auch auf die Gesamtsituation des Azubi abgestimmt. Damit müsste eigentlich das ganze Gefüge nachträglich nochmals korrigiert werden. Wieso eigentlich macht es einen Unterschied bei der Ermittlung der Werbungskosten, ob der Azubi bei den Eltern, oder an einem Wohnort in der Nähe der Ausbildungsstätte nicht nur wohnt, sondern auch gemeldet ist? Es handelt sich doch hier in jedem Fall um Koste, die die Ausbildung betreffen, ob man das nun „doppelte Haushaltsführung“ oder sonstwie nennt. Das sind einige der Denkfehler und (pardon) Haarspaltereien, die in die alte Kindergeldregelung eingebaut wurden und die nicht im Nachhinein zu Rückzahlungspflicht führen dürften! Wenn man die Regeln neu überdenkt und sie richtigstellt, kann man doch nicht im Nachhinein Unschuldige belasten! Also, der ganze Ablauf ist kompliziert wohl auch eng oder großzügig auslegbar. In vorliegendem Fall jedenfalls ungerecht!
    Bernd Schultz

  2. Autor Erhard Jakob
    am 19. August 2013
    2.

    Bernd,
    ihren Fall würde ich nicht als ungerecht sondern
    als hart bzw. bitter bezeichnen.
    .
    Leider ist es so, dass man kaum alle gesetzlichen
    Regelungen kennen kann. Es steht jetzt nur
    die Frage im Raum, ob sie wussten, dass
    sie zu Unrecht Kindereld beziehen?
    .
    Falls *Nein* und auch nachgewiesen werden kann,
    dass diese Gesetz zu wenig publik gemacht wurde.
    Dann sollte das Amt schon aus Kulanz auf
    die Rückzahlung verzichten. Schließlich
    würde sie dann eine Mitschuld
    treffen.
    .
    Andererseits ist es natürlich auch ungerecht für
    die Kinder bzw. Eltern, die sich an Recht und
    Gesetz gehalten haben und und somit
    kein Kindergeld erhalten haben.
    .
    Das mit der Gerechtigkeit muss man
    immer von beiden Seiten betrachten.

  3. Autor Bernd Schultz
    am 20. August 2013
    3.

    Ja, so kommt man dem Problem schon näher.
    Dass wir das Kindergeld zu „unrecht“ bezogen hätte stellt sich ja erst im nachhinein heraus.
    Unsere Tochter hätte es garnicht erst für ihre Ausbildung einplanen dürfen sondern erstmal abwarten, ob ihre Einkünfte nicht vielleicht am Ende den festen Satz der Kindergeldstelle überschreiten.
    Wir als Eltern konnten die herannahende Gefahr schon garnicht erkennen!
    Ursprünglich hatte ich ja eigentlich vor, diesen Vorgang zu überschreiben mit:
    „Verwirrung um das Kindergeld“! Bernd Schultz

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