Sehr geehrte Frau Becker,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Zwei Kinder gleichzeitig zu betreuen ist arbeitsintensiv und anstrengend. Deshalb wird die Leistung rentenrechtlich anerkannt - eine Regelung, die seit 1986 auch rückwirkend gilt. Für Ihre 1980 geborenen Zwillinge wird also eine Kindererziehungszeit von zwei Jahren bei Ihren Rentenansprüchen berücksichtigt.
Für die Kindererziehungszeit erhalten Sie Entgeltpunkte. Das heißt: Die Erziehung Ihrer Kinder wirkt sich direkt auf Ihre Rentenhöhe aus. Sollte Ihr Rentenkonto die Kindererziehungszeit von zwei Jahren nicht ausweisen, empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit der Deutschen Rentenversicherung aufzunehmen. In einer der Beratungsstellen können Sie Ihre Frage dann individuell ansprechen und klären.
Weitere Informationen und eine Übersicht der DRV-Beratungsstellen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Die DRV hat zu dem Thema auch eine Broschüre herausgegeben.
Gerne möchten wir Sie noch über die Gutschrift von Kinderberücksichtigungs- zeiten hinweisen. Sie haben zwar keine direkte Wirkung auf die Rentenhöhe, wohl aber auf die Erfüllung verschiedener Wartezeiten. Kinderberücksichti- gungszeiten können zum Beispiel für die vorzeitige Altersrente an langjährig Versicherte eine wichtige Rolle spielen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 08. August 2013
1.
am 13. August 2013
2.
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