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Abstimmungszeit beendet
Autor Carmen Fath am 21. August 2013
9862 Leser · 3 Kommentare

Soziales

Hartz 4 zu wenig zum Leben und zuviel zum Sterben

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

ich bin Alleinerziehende Mutter einer 14 jährigen Tochter, meine Tochter hat ihre Zwillingsschwester vor 14 jahren verloren, der Kindsvater hat sich am Tag der Beerdigung aus dem Staub gemacht und nie wieder Kontakt zu seinem Kind aufgenommen. Das hieß für mich, nicht nur Alleinerziehend sondern ich habe auch nie Unterhalt von ihm erhalten. Sicherlich hatte ich damals den sogennaten Unterhaltsvorschuss bekommen aber den bekommt man nur 6 jahre lang und was ist danach? Die Kinder leben weiter, wollen bekleidet werden, Essen und auch mal in Urlaub gehn aber leider bleibt auch dafür kein Geld übrig. Wie soll man ein vernüftiges Leben trotz Hartz4 4 führen können, wenn man zb. durch Krankheit oder andersweitig auf Hartz4 angewiesen ist?
Ich finde man sollte die Beiträge erhöhen um auf einem Menschenwürdigen Level zu sein und auch Leben zu können.
Könnten Sie etwa von 200 Euro die im monat zum Leben übrig bleiben , als Alleinerziehnede Mutter Leben und ein Kind gerecht davon Unterhalten so das es nicht in Schule oder sonst wo, ausgeschlossen wird?

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor E. B.
    am 22. August 2013
    1.

    Richtig,jeder Politiker müsste mal 2 Jahre von Harz 4 leben
    wetten dann gäbe es mehr Geld.

  2. Autor Elmar Merkmann
    am 14. September 2013
    2.

    Hallo! Ich dachte mir geht's dreckig und ich muss die 100EU pro Woche irgendwie auf alles gleichen... 200EU! In Monat?! Man, mich hat Schluckauf erfasst... Ich wünsche, man soll Sie nicht im Stich lassen!... Alles Gute... Toj, toj....

  3. Autor Ralf Schumann
    am 17. September 2013
    3.

    Sie meinten 200 € pro Woche, nicht wahr? Sie allein erhalten schon 381 € Grundbetrag plus 129 € Alleinerziehendenzuschlag plus Miete plus Kindergrundbetrag und Kindergeld sowie Zuschuss für Bildung Teilhabe für u.a. Schulmaterial, Klassenfahrten, Mittagessen- und Fahrkosten- und Kulturzuschuss. Der Unterhaltsvorschuss fällt nicht ins Gewicht, weil er ohnehin angerechnet wird. Wenn Sie krank sind, wie Sie sagen, bekommen Sie unter Umständen noch einen Mehrbedarf in Höhe von 114,60 € monatlich und einen erhöhten Mietzuschuss.
    Viele Geringverdiener haben nicht viel mehr als arbeitslose Hartz4-Empfänger. Bedenken Sie bitte auch, dass das Geld für Ihren Lebensunterhalt von den arbeitenden Steuerzahlern erabeitet werden muss.

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