Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Heiko Kratzmeier am 26. August 2013
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Bildung

Freiwillige Weiterbildungen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich habe im Juni meine Ausbildung zum Bürokaufmann erfolgreich absolviert. Leider stehen für diesen Beruf (Buchhaltung, ausgeschlossen) nicht genügend Arbeitsplätze zur Verfügung. Außerdem fordern immer mehr Unternehmen eine Berufserfahrung.
Leider ist vielen Unternehmen nicht bekannt, dass Berufserfahrung nur erlangt werden kann wenn man die Chance bekommt.

Um meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu steigern befinde ich mich in einer Weiterbildung zum Betriebswirt. Der Unterricht findet außerhalb der gängigen Arbeitszeiten statt.
Ich finde es natürlich sehr schön das Staatliche Schulen dies kostenfrei anbieten.

Leider habe ich immer noch keine Anstellung. Zusätzlich gibt es zwar für Studierende und Auszubildende eine Förderung, nur nicht für eine Weiterbildung wie diese.
Ist es nicht wichtig, dass Menschen sich weiterbilden?
Sollte dies dann nicht auch durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. Jobcenter gefördert werden?

Bisher war der Bundesagentur für Arbeit nur wichtig ein passendes Stellenangebot zu finden, nicht aber meine Weiterbildung zu akzeptieren. Warum gibt es hierfür keinerlei Förderung?

Ein Umzug in die Nähe der Schule kann ich mir als frisch Ausgelernter Bürokaufmann nicht leisten. Die Agentur für Arbeit unterstützt einen Umzug nur wenn eine Anstellung für mindestens 12 Monate angestrebt wird. Da ich an jedem Schultag 1,5 Stunden fahren muss, werde ich aber umziehen müssen.
Warum gibt es hierfür keine Unterstützung für Empfänger von ALG1? Bei Empfängern von ALG2 wird dies gefördert.