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Die Kanzlerin direkt
Opferschutz statt Täterschutz bei Mobbing und Whistleblowing
Sehr verehrte Frau Bundeskanzlerin,
in jüngster Zeit wurden zu den Themen whistleblowing, Stress und psychische Belastungen am Arbeitsplatz, einige Anträge zur Gesetzgebung in den Bundestag eingebracht. Auch das Thema Mobbing/Bossing gehört zu diesem Komplex, da es leider als Instrument der Personalführung eingesetzt wird:
Der Tenor der Regierungsparteien ist jedoch
die bestehenden Gesetze reichen aus !
Gesetzt den Fall es sei so.
Wie erklären Sie sich dann, dass es laut der IFAK Studie 2007 3,8 Millionen Mobbing Opfer in Deutschland gibt aber trotz "ausreichender Gesetze" bisher kaum bis keine Sanktionen.
Rechtsanwalt Palm brachte diese Situation auf den Punkt:
"Es gibt mithin eine soziologische Fokussierung des Problems, die mit der juristischen Aufarbeitung solcher Fälle aber -aus zahlreichen Gründen- wenig zu tun hat"
Im Internet wurden zahlreiche Mobbingurteile veröffentlicht.
Nur einige wenige wurden positiv für die Kläger entschieden. Whistleblower und kritische Arbeitnehmer verlieren nach wie vor ihren Arbeitsplatz, können sich nicht auf bestehende Gesetze verlassen und werden verfolgt. Viele werden krank.
Somit muss fehlender Schutz der Arbeitnehmer doch zwangsläufig auf die Umsetzung der Gesetze zurückgeführt werden, dass diese "ausreichenden Gesetze" nicht entsprechend angewandt werden um die Verursacher zu bestrafen und die Opfer zu schützen.
Was gedenken Sie dagegen zu tun?
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Mit freundlichen Grüßen
Jan-Heinz Wieking
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am 04. August 2013
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am 05. August 2013
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am 26. August 2013
4.
am 26. August 2013
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