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- Abstimmung läuft
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Soziales
Plichteinzahlung Rentenversicherung bei Eintragung Handwerksrolle A
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
nunächst viel Erfolg für die bevorstehende Wahl.
Meine Frage:
Mit der Eintragung in die Handwerksrolle A (in dem Fall Malerhandwerk) muss man zwangsläufig in die ges. Rentenversicherung (zumindest gesamt 18 Jahre) einzahlen.
Im Falle einer anderen Selbständigkeit in handwerksähnlichen Berufen entfällt dies.
In meinen Augen ist dies zum einen ungerecht und nicht erklärbar (ob Bodenleger oder Maler ist doch zunächst unwichtig), und zum anderen gehen Ihnen Unmengen an Rentenversicherungsbeiträgen verloren.
Wo liegt der Unterschied?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Romy Fichtner
Leipzig
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am 30. August 2013
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am 30. August 2013
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