Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Romy Fichtner am 14. August 2013
9305 Leser · 2 Kommentare

Soziales

Plichteinzahlung Rentenversicherung bei Eintragung Handwerksrolle A

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
nunächst viel Erfolg für die bevorstehende Wahl.

Meine Frage:
Mit der Eintragung in die Handwerksrolle A (in dem Fall Malerhandwerk) muss man zwangsläufig in die ges. Rentenversicherung (zumindest gesamt 18 Jahre) einzahlen.

Im Falle einer anderen Selbständigkeit in handwerksähnlichen Berufen entfällt dies.

In meinen Augen ist dies zum einen ungerecht und nicht erklärbar (ob Bodenleger oder Maler ist doch zunächst unwichtig), und zum anderen gehen Ihnen Unmengen an Rentenversicherungsbeiträgen verloren.

Wo liegt der Unterschied?

Vielen Dank für Ihre Antwort

Romy Fichtner
Leipzig

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Frank Uwe Stockinger
    am 30. August 2013
    1.

    Sehr geehrter Herr Fichtner,

    zunächst einmal bekenne ich mich eindeutig gegen Zahlungen an die LVA, da die meiner Meinung nicht mehr Zeitgemäß ist.

    Zu diesem Thema habe ich auch einen kleinen Beitrag geschrieben und ein Beispiel aufgeführt wie eine Rentenregelung in Holland aussieht, was ja auch in Bezug zur EU und daraus resultierend neue Vorschriften für Deutschland.

    Mein Beitrag dazu ( Was verbindet der Führerschein, die Rente mit der EU) finden Sie unter folgendem Linkzu finden :

    http://direktzu.de/kanzlerin/messages/was-verbindet-der-f...

    Aber es ist nicht ganz richtig, dass andere Berufsgruppen keine Rentenbeträge zahlen müssen.

    Ein Beispiel :

    Sie sind als eingetragener Handwerksmeister, es ist egal welches Handwerk Sie ausüben, auch da wo man kein Meisterbrief benötigt.

    Nun haben Sie es endlich geschafft, 18 Jahre Pflichtversicherungsbeitragszahlungen geleistet, Sie haben einen Befreiungsantrag eingereicht, dieser wurde genehmigt.

    Nun ein paar Jahre später bekommen Sie die Idee, Sie könnten eventuell Ihre Berufsbezogenen Kenntnisse in Bildungsinstituten weitergeben.

    Und schon ist das wieder eine Beitragspflichtige Tätigkeit, neuerdings.

    Obwohl das unter Umständen zur Berufsbezogenen Ausbildung gehört.

    Sie sehen also, Sie werden einfach gezwungen per Gesetz in die LVA einzuzahlen.

    Ich nenne sowas Umsatz per Gesetz generiert.

    Mit freundlichen Grüßen

    Frank Stockinger

  2. Autor Frank Uwe Stockinger
    am 30. August 2013
    2.

    Sehr geehrter Herr Fichtner,

    Das gleiche gillt auch bei näherer Betrachtung, bei den neu erfundenen geforderten Sachkundenachweise.

    Ihre Ausbildung die Sie haben, reicht nicht mehr aus um Ihr Handwerk voll und ganz auszuführen.

    Sie ab nächstes Jahr, da könnte es sein, dass Sie einen Sachkunde Nachweis für das entsorgen von Alt Tapeten benötigen.

    Dieses steht nächstes Jahr auf dem Programm zu entscheiden per Gesetz, ob Sie als Handwerker einen Sachkundenachweis benötigen oder nicht.

    Also wenn ich mir das Sachkunde Nachweis Angebot der IHK und Hwk betrachte, tja da werde Sachkunde Nachweise wie am Fließband für Irgendetwas erfunden.

    Naja mit der Begründung in den USA ist es ja auch so.

    Ist da etwa das Deutsche und Amerikanische Bildungssystem gleich ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Frank Stockinger

  3. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.