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Abstimmungszeit beendet
Autor F. Stockinger am 02. September 2013
8394 Leser · 0 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Anwaltshaftung Anwaltszwang über 5000 Euro Streitwert !

Sehr geehrte Frau Merkel,

vielleicht könnte man sich mit diesem Thema auch mal beschäftigen ?

Wenn ich die Juristen frage nach der Haftung.

Bekomme ich immer die gleiche Antwort, dafür gibt es die Rechtsanwaltshaftpflichtversicherung.

Vielleicht ist hier für die meisten die Frage beantwortet.

Naja, für mich nicht, mich interessiert da schon unter welchen Kriterien die Rechtsanwaltsversicherung für die Haftung eintritt.

Und diese sind ganz einfach, die Rechtsanwaltsversicherung übernimmt dann die Haftung wenn der Fehler, nicht irgendein Fehler, sondern der Fehler der durch den Rechtsanwalt zum Schaden geführt hat, und dieser Fehler muß dann, durch den Mandanten bewiesen werden !

Wie soll das praktisch umsetzbar sein ?

Wenn bei einer Streitsumme über 5000 Euro angenommen wird, dass ein Mandant mit einem beruflichen nicht
juristischen Hintergrund , und deshalb keine juristischen Kenntnisse haben kann, und deshalb besteht Anwaltszwang.

Wie soll das möglich sein, dass dieser Mandant dann so einen möglichen Fehler unter Umständen beweisen kann.

Kann dann dieser Mandant diesen möglichen Fehler überhaupt erkennen, bei dem weitauslegbaren Rhetorischen Spielraum, in dem die Juristen bestens eingearbeitet sind.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Stockinger