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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Abstimmungszeit beendet
Autor Angela Henke am 02. September 2013
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Die Kanzlerin direkt

Gleicher Lohn für Angestelle in Einzelunternehmen ohne Tarifbindung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin. Ich arbeite seit Jahren in einem Einzelunternehmen - Versicherung und habe keinen Arbeitsvertrag mit Tarifbindung. Ich liebe meinen Beruf und gehe gerne arbeiten, aber die Motivation schwindet immer mehr, weil selbst unsere Azubis, welche in den großen Unternehmen mit Tarifbindung ausgebildet werden ein höheres Grundgehalt nach Ende der Ausbildung haben, wie eine Angestellte mit über 15 Jahren Berufserfahrung. Frage an Sie Frau Merkel? Wann setzt sich endlich mal die Politik für die vielen Angestellten ein, welche keinen Tarifpartner haben bzw. nicht nach Tarif bezahlt werden? Wie kann es sein, dass 23 jährige Angestellte mit Tarifbindung 30 Tage Grundurlaub in unserer Branche haben und ich mit 51 Jahren mit einem Grundurlaub von 24 Tagen klar kommen muss? Sollte man hier nicht die Arbeitsleistung und die Unternehmenstreue in Jahren honorieren- ohne zu bewerten, ob ein Angestellter einen Tarifvertrag angehört oder nicht? Warum haben wir in Deutschland soviel unterschiedliche Freigrenzen? Wie kann es sein, dass die Lohnpfändungsliste eine Mindestlohn benennt und mein Lohn dann auf meinem P-Konto eingeht, plötzlich wieder ein neuer Freibetrag für Singl ohne Kinder gilt und mir dann noch von dem wenigen auch noch 10,00 EUR Kontogebühr abgezogen werden. Warum bekommen wir Frauen um 1962 geboren, welche Kinder um 1982 geboren haben keinen Rentenausgleich? Was ist mit den Frauen, welche wie ich, 2 Schwangerschaften durchgehalten haben, wo das Kind lebend geboren wurde, dann aber gestorben sind, keinen Rentenausgleich?

Danke für Ihre Antworten für die vielen Fragen