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Beantwortet
Autor Monika Dreher am 10. September 2013
14681 Leser · 7 Kommentare

Innenpolitik

Das deutsche Sozialsystem und Ihre Ausnutzung

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

Hiermit möchte Ich Ihnen folgende Frage stellen:
Werden Sie Maßnahmen gegen die Ausbeutung des Sozialsystem ergreifen und wenn ja welche?

Konkret:
1. Bulgaren und Rumänen dürfen ab 1.1.2014 in Europa unbeschränkt arbeiten und auch Sozialhilfe beantragen. In diesen Ländern werden bereits Hartz IV Anträge ausgefüllt.
2. In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit, jeder darf ein Gewerbe oder mehrere Gewerbe führen. In Spiegel Online erschien vor kurzem, dass damit das Sozialsystem auch ausgenutzt wrid. Man meldet ein Gewerbe ein und sagt einfach nach 3 Monaten, dass das Gewerbe nicht läuft und beantragt Hartz IV.

Wie wollen Sie in den nächsten vier Jahren die Ausbeutung stoppen?

Über eine Antwort Ihrerseits würde ich mich sehr freuen!

Mit freundlichen Grüßen,
Monika Dreher

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 12. Oktober 2013
Angela Merkel

Sehr geehrter Frau Dreher,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Für den Aufenthalt von EU-Bürgern in Deutschland gibt es klare Regelungen. So können Akademiker, Auszubildende und Saisonkräfte aus den EU-Ländern ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten. Bei Arbeitnehmern mit einer qualifizierten Ausbildung werden nur die Arbeitsbedingungen geprüft. Ab dem 1. Januar 2014 können auch Ungelernte, die nicht Saisonkräfte sind, ohne Einschränkungen in Deutschland arbeiten. Für bulgarische und rumänische Staatsbürger gilt dann die volle Freizügigkeit in der EU.

Unionsbürger, die nicht erwerbstätig sind, haben in den ersten drei Monaten ihres Aufenthaltes in Deutschland keinen Anspruch auf Hartz IV. Menschen, die sich in Deutschland aufhalten, um Arbeit zu suchen, sind von den Leistungen auch nach dem dritten Monat ausgeschlossen. Dies gilt auch nach dem 1. Januar 2014.

Selbstständige haben nach Aufgabe ihrer selbstständigen Tätigkeit bzw. ihres Gewerbes nur dann Ansprüche, wenn die selbstständige Tätigkeit mindestens ein Jahr gedauert hat. Außerdem muss die selbstständige Tätigkeit unfreiwillig und aus Gründen aufgegeben worden sein, auf die der Selbstständige keinen Einfluss hat.

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat einer seit 2009 rumänischen Familie mit zwei Kindern, die in Gelsenkirchen lebt, vor einigen Tagen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu- gsprochen (AZ: L 19 AS 129/13). Halten sich EU-Ausländer „nach längerer, objektiv aussichtsloser Arbeitssuche weiter im Bundesgebiet auf“, haben sie laut Urteil Anspruch darauf. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Es kann vor dem Bundesarbeitsgericht angefochten werden.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat kürzlich in einer Studie festgestellt, dass Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien nicht schlechter in den deutschen Arbeitsmarkt integriert sind als andere Ausländergruppen. Die Arbeitslosenquote der hier lebenden Bulgaren und Rumänen ist mit zehn Prozent etwas höher als die durchschnittliche Arbeitslosenquote in Deutschland, die bei sieben Prozent liegt. Sie ist aber geringer als die der Ausländer insgesamt (16 Prozent). Das gilt auch für den Bezug von Hartz IV: Auch hier sind die Anteile etwas höher als in der Bevölkerung insgesamt (neun im Vergleich zu sieben Prozent), aber deutlich niedriger als im Durchschnitt der ausländischen Bevölkerung (16 Prozent).

Zugleich weisen wir auf unsere Antwort in diese Woche auf eine ähnliche Frage von Herrn Friedländer hin.

Weitere Informationen zum Thema:

http://www.iab.de/de/informationsservice/presse/presseinf...

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26976/Dienststellen/RD-NR...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (7)Schließen

  1. Autor Ralf Schumann
    am 17. September 2013
    1.

    Eine interessante Frage. Die Jobcenter bereiten sich schon mit umfangreichen Personaleinstellungen vor. Die Krankenkassen stocken sicherlich auch schon Personal auf. Die Frage ist nur wer das alles bezahlt.

  2. Autor Christian Adrion
    Kommentar zu Kommentar 1 am 21. September 2013
    2.

    Zahlen tut wie immer der doofe Michel die Milchkuh Europas.
    Der hat sich längst dran gewöhnt, dass er nie gefragt wird.
    Christian Adrion

  3. Autor Erhard Jakob
    am 25. September 2013
    3.

    Im Kapitalismus kann selbst der/die Bundes-
    kanzler/in die Ausbeutung nicht stoppen.
    .
    Und ausserdem hat das Deutsche Volk falsch gewählt.
    Jetzt werden wir noch einmal an die Urnen gerufen.
    .
    Wer dann Bundeskanzler/in
    wird, ist noch völlig offen.

  4. Autor Helmut Krüger
    am 28. September 2013
    4.

    Ich würde hier von einer exzessiven Ausnutzung der Sozial- und der Zuwendungssysteme sprechen, geehrte Frau Dreher.

    Die Vokabel Ausbeutung betrifft hingegen ja eher das Individuum, dessen Kräfte aufgezehrt werden. Das Sozialsystem ist hingegen mit einem Individuum nicht vergleichbar, weil es durch Ausnutzung zwar auf Null kommen kann, durch Ausbeutung aber nicht eines PHYSiSCHEN Todes sterben kann.

    Die Ausnutzung von Gratifikations- und Zuwendungssystemen sehe ich unabhängig von Person, Stellung und materieller Lage. Es gehört schlichtweg zum "guten Ton", zuweilen ist es auch Teil einer sportiven Übung. War es jahrzehntelang vor allem den Großbauern vorbehalten, nach der Devise "klagen, ohne zu leiden", vorzugehen oder ansiedlungsbereiten Großunternehmen, die sich die gesamte Infrastruktur vom Staat haben bereitstellen lassen, um dann mit ihrer Karawane nach 5 oder 10 Jahren zum nächsten Ort weiterzuziehen, hat es jetzt auf den Kreis jener gut florierender Unternehmen übergegriffen, die durch herabgesetzte Löhne die Ersatzleistungen des Staates für die Beschäftigten faktisch mitnehmen. Selbstverständlich fragt sich der eine oder der andere, der sich dies von außen anschaut, warum er bei diesem Mitnahmespiel eigentlich zurückstehen soll.

    Um nicht missverstanden zu werden: Die Gewährung eines Mindestmaßes FÜR DEN EINZELNEN, halte ich für ein unabdingbares Menschenrecht. Nahezu schon gleich, wer er oder sie herkommt. Die Alimentierung eines ohnehin geschäftlich Florierenden zähle ich nicht dazu.

  5. Autor Erhard Jakob
    am 30. September 2013
    5.

    Die Mehrheit des deutschen Volkes hat *ROT/ROT/GRÜN* gewählt.
    Für mich ist es nicht nachvollziehbar, weshalb die drei Parteien
    keine Koalitionsverhandlungen führen?

  6. Autor Ralf Schumann
    am 03. Oktober 2013
    6.

    Viele wissen es nicht: Auch wer schon jetzt eine Arbeitserlaubnis für Deutschland hat kann ein Gewerbe anmelden und mit Hartz IV aufstocken lassen, d.h. er bekommt, sofern er keine Gewinne erwirtschaftet die Hilfe für seinen Lebensunterhalt (381 €), die Miete, die Krankenversicherungsbeiträge und alles was sonst dazugehört. Die Bulgaren und Rumänen werden ab Januar den hier in Deutschland lebenden "nur" in Sachen Sozialleistungen gleichgestellt. Jetzt erhalten sie lediglich das Kindergeld zu ihren Gewinnen, sofern sie welche haben.

  7. Autor Erhard Jakob
    am 05. Oktober 2013
    7.

    Die EU hat vor allem Vorteile für die armen Länder
    und Nachteile für die "reichen" Länder.
    .
    Ähnlich ist es auch mit dem *Opfer-Täter-Schutz*
    in Deutschland. Das meiste Geld wird dafür
    ausgegeben um die Täter zu schützen.

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