CDU-Bundeskanzleramt zur Kenntnis!
CDU-Generalsekretär zur Kenntnis!
Steinbrück und die Reinigungskraft
Ich nehme Bezug auf unser gestriges Telefonat, in dem ich Ihnen meine schlechten Erfahrungen mit der Knappschaft-Versicherung wegen meiner nur einmal für den Flurdienst an die Hausgemeinschaft ausgeliehenen Haushaltshilfe berichtet hatte.
Wie war die Situation bei Herrn Steinbrück? Denken Sie einmal darüber nach, wie die Presse gegen den damaligen Bundespräsidenten Wulff geschossen hatte. Sollte nicht auch die Fall Steinbrück wenigstens ein wenig aufgeklärt werden?
Die Mutter / Schwiegermutter hat wohl ihre Haushaltshilfe dem Ehepaar Steinbrück zur Verfügung gestellt.
Wie wurde diese Haushaltshilfe bezahlt?
War sie versichert?
Falls ja, bei wem?
Arbeitete sie als Minijobberin?
Oder hatte sie einen Vertrag als vollwertige Angestellte / Arbeiterin?
Wurden diese Löhne bei der Steuer abgesetzt?
Wurden im Falle eines Minijobs die Sozialversicherungen bei der Steuer abgesetzt?
Wenn man einen Mitarbeiter verleiht, muss man ein Gewerbe angemeldet haben. War das so?
Haben die Eheleute Steinbrück selbst Lohn an die Reinigungskraft bezahl?
Dann hätte man diese Mitarbeiterin als Zweitjob anmelden müssen. Ist das geschehen?
Oder wurde der Lohn an die Personalverleiher gezahlt?
Sind ggf. diese Gelder als Einnahmen beim Finanzamt angegeben worden?
Usw.!
Ihre Mitarbeiter haben mehr Möglichkeiten. weitere Fragen zu stellen.
Auf jeden Fall sollte alles hinterfragt werden!
Ihren entsprechenden Veröffentlichungen sehe ich mit großem Interesse entgegen!
Mit freundlichen Grüßen
gez. Siegfried Teuber
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am 04. Oktober 2013
1.
am 05. Oktober 2013
2.
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