Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Dürfen Schwule und Lesben bei der Adoption wg. des Bauchgefühls der Kanzlerin benachteiligt werden?
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
in der ARD-Sendung "Wahlarena" haben Sie erklärt, auch künftig Schwule und Lesben bei der Adoption benachteiligen zu wollen. Als Begründung nannten Sie lediglich, dass Sie in Sachen Kindeswohl unsicher sind - aber niemanden diskriminieren wollen.
Sollten Sie nicht besser statt eines unbestimmten Bauchgefühls (das Sie sicherlich mit einem Teil Ihrer Wähler teilen) auf viele Untersuchungen vertrauen, die das Kindeswohl bei Lesben und Schwulen keineswegs für gefährdet halten?
Sollte nicht der Gleichheitsgrundsatz unseres Grundgesetzes ausschlaggebend sein für Ihre künftige Politik?
Sollte nicht die Förderung und der Schutz der Familie (auch Homosexuelle mit Kindern sind unbestreitbar eine Familie) Vorrang haben?
Sollten Sie sich nicht dafür einsetzen, dass zwei fürsorgliche Elternteile gleich welchen Geschlechts für Kinder sorgen können statt überholten Rollenmustern aus dem vergangenen Jahrhundert nachzuhängen?
Vielen Dank für eine Antwort
Walter Wallmann
Kommentare (5)Schließen
am 09. Oktober 2013
1.
am 10. Oktober 2013
2.
am 04. November 2014
3.
am 05. November 2014
4.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.