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Abstimmungszeit beendet
Autor Joachim Metzner am 11. September 2013
7394 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Sehr geehrte Frau Kanzlerin,

Betr. Rentenabzug.
Bin vor 4 Jahren mit 60 Jahren, 45 eingezahlten Rentenjahren
in den Ruhestand gegangen u. erhalte trotz 45 Einzahlungs-
jahren 18% Rentenabzug. Ist das Gerecht gegenüber
einen anderen Rentner welcher nur 35 Einzahlungsjahre
hat u.mit 65 Jahren ohne Abzug in den Ruhestand geht ?
Meines Erachtens sollte man grundsätzlich die eingezahlten
Jahre und nicht das Rentenalter berücksichtigen.
Hier ist doch eine Schieflage.
Was gedenken sie dazu zu tun damit hier Gerechtigkeit
herrscht.
Für eine Stellungnahme wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
J. Metzner

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Elmar Merkmann
    am 16. September 2013
    1.

    Hallo J. Metzner! Sie haben die richtige Thema angegriffen! Diejenige, die das Rentengesetz für die Sterbliche ausgestellt haben, sind ewig Jung! Die trifft nie ein Punkt von allen Paragrafen... Schon längst ist allen das ersichtlich, aber tun so, ob alles von sich selbst erledigt! Die Sozialgerichte sind überfüllt von der Fällen und fliest nur das Geld ins Unvernunft... Soll endlich was beschafft, was automatisch sich korrigiert im Rentengesetz, wenn die Sache auf deutliche Abweichung weist... 21 Jahrhundert doch da draußen! Internet wofür haben wir? Ein Portal gründen und immer nah an dem Volk bleiben!

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