Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor E. B. am 23. August 2013
15107 Leser · 3 Kommentare

Gesundheit

Warum müssen Missbrauchopfer Jahrelang auf die OER warten? Opfer gehen daran zugrunde! Taktik?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin
Ich würde gerne eine Frage stellen.
Wie kann es sein daß Missbrauchopfer trotz zig Gutachten Jahrelang auf OER warten müssen,weil die Taten verjährt sind.
Hatten Sie als Kind nie Ängste ?
Als Erwachsener weis man wie man sich wehren kann,was einen zusteht,doch trotz zig Gutachten werden Missbrauchopfer die oft sehr krank sind im Stich gelassen.
Für Täter wird mehr getan als für Opfer ist daß gerecht ?
Können Sie Opfern die Erinnerngen nehmen ?
Nein
aber Sie könnten helfen für Gerechtigkeit zu sorgen.
Gesund werden Opfer dadurch nicht, aber Sie können abschliessen.
Danke

Behrens

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 27. September 2013
Angela Merkel

Sehr geehrte, sehr geehrter E. Behrens,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Kaum etwas kann das Leben und die Entwicklung eines Menschen so schwer und umfassend belasten wie sexuelle Gewalt in der Kindheit. Deshalb muss es Ziel der Gesellschaft sein, die Orte, an denen sich Kinder aufhalten, sicherer zu machen – in und außerhalb der Familie..

Die Bundesregierung hat im März 2010 den Runden Tisch gegen Kindesmissbrauch einberufen. Ein wichtiges Anliegen war die Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs. Zahlreiche Empfehlungen des Runden Tischs sind bereits umsetzt: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2011/03/...

Ein konkreter Ansprechpartner für Missbrauchsopfer ist der unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Kontaktdaten finden Sie hier: http://beauftragter-missbrauch.de/course/view.php?id=110

Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) regelt, dass der Staat für unschuldige Opfer von vorsätzlichen Gewalttaten einstehen muss. Eine Gewalttat ist ein vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff gegen eine Person; dazu gehören auch Sexualstraftaten und sexuelle Übergriffe gegenüber Minderjährigen.

Die staatliche Entschädigung gilt für diejenigen, die der Staat zusammen mit der Polizei nicht vor einer vorsätzlichen Gewalttat hat schützen können. Ziel des OEG ist es, gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen von Gewalttaten auszugleichen.

Um Geldleistungen nach dem OEG zu bekommen, muss man einen Antrag stellen. Aber es kommt leider immer wieder zu einer längeren Verfahrens- dauer, weil zum Beispiel die Tat lange zurückliegt oder Beweismittel fehlen. Für die Antragsstellung gelten keine Verjährungsfristen. Allerdings gibt es Geld nicht rückwirkend, sondern erst ab Antragstellung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 17. September 2013
    1.

    Sehr geehrte/r Frau/Herr Behrens,

    hier erinnere ich an das Opfer, welches
    ein Frau vergewaltigt haben soll.

    Dieses Opfer bekommt überhaupt keine OER,
    weil der Mann der an ihm begangenen
    Rechtsverletzung gestorben ist.

    Das ist kein Einzelfall.

    Vor geraumer Zeit wurde darüber berichtet, dass
    ein Kind ihren Vater wegen Vergewaltigung
    angezeigt hat.

    Später kam heraus, dass ihre Mutter sie aufgehetzt
    hat dieses Verbrechen bzw. diese falsche
    Anschuldigung, zu begehen.

    Solche schlimmen Verbrechen dürfen an dieser
    Stelle auch nicht unerwähnt gelassen werden.

    Beide Opfer haben auch
    keine OER bekommen.

    Auch diese Opfer wären durch die OER
    nicht wieder gesund geworden. Sie
    hätten aber zumindest ab-
    schließen können.

  2. Autor Birgit Wichmann
    am 20. September 2013
    2.

    Ich unterstütze diesen Beitrag und habe für eine Beantwortung gestimmt. Dies deshalb, weil er zum einen mit meinem Beitrag korrespondiert und zum anderen, weil viele Kinder welche "in Obhut" genommen werden von Pflegeeltern und Mitarbeitern der "Jugendhilfeeinrichtungen" oder anderen Heimbewohnern missbraucht werden. Die Täter werden selten einmal bestraft. Die Kinder tragen die Folgen ein Leben lang. Die seelischen Wunden sind mit keinem noch so hohen Geldbetrag zu schließen, aber es wäre ein Zeichen, dass man zumindest versucht Gerechtigkeit herzustellen. Missbrauch findet in vielen Formen statt. Die Schlimmsten sind, nach meinem Dafürhalten der sexuelle und der emotionale Missbrauch. Daher interessiert mich die Beantwortung dieses Beitrages genauso, wie mein eigener. Für eine Verbreitung dieses Beitrages habe ich gesorgt! Und den Missbrauchsopfern wünsche ich eine starke Familie, die sie auffängt und hält. Wenn es nicht die eigene sein kann, dann die Wahlfamilie. Alles Gute!

  3. Autor Erhard Jakob
    am 21. September 2013
    3.

    Die Missbrauchsopfer wurden ja extra aus ihren
    Ursprungsfamilien heraus geholt, weil sie dort
    physisch und psychisch verletzt wurden.
    .
    Aus einer normalen Familie wird
    doch kein Kind heraus geholt.

  4. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.