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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Andreas Thielsch am 20. September 2013
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Die Kanzlerin direkt

Verschuldungsproblematik

Sehr geehrte Bundeskanzlerin,

für mich als wählenden, vorausschauenden Bürger mit Nachwuchs stellt sich folgende Frage, um deren Beantwortung ich Sie höflichst bitte.

Die Verschuldung der Bundesrepublik hat derzeit ein Niveau von mehr als 2 Billionen Euro erreicht. Die Zinslast für diese Verschuldung, deren Ursachen uns allen bekannt und auch teilweise nachvollziehbar sind und auch nicht angeprangert werden, ist aufgrund der künstlich niedrig gehaltenen Zinsen trotzdem auf einem Niveau, bei dem jeder achte bis neunte Euro des Haushaltes für die Zinslast aufgebracht wird.

Sollten die Zinsen wieder auf ein normales Niveau steigen, stellt dies die strukturelle Aufstellung des gesamten Haushaltes in Frage.

Wie sieht die kurz-, mittel- und langfristige Planung aus, diesen Schuldenberg abzubauen?
(selbst bei einer jährlichen Tilgung von 10Mrd. zuzüglicher Zinseffekte dauert dieser Vorgang ca. 180 Jahre!)

Warum wird dieses Thema nicht in der Öffentlichkeit seitens der Bundesregierung angegangen um für unpopuläre (z.B. tempöräre Steuererhöhungen) zukunftsichernde Maßnahmen und aktiven Schuldenabbau zu werben?

Noch eine Frage zum Ehegattensplitting, dies stammt aus einer Zeit, in der die Gesellschaft noch ganz anders geprägt war, in der heutigen Zeit wird auch und vor allem aus Steuersparzwecken geheiratet und zwar vor allem von sehr gut Verdienenden.
Aus meiner Sicht, ist diese Art der steuerlichen Vergünstigung unzweckmäßig und sollte zu Gunsten eines deutlich angehobenen Steuerfreibetrages für Kinder (gestaffelt nach Einkommen und familärer Situation) aufgegeben werden.

Welchen Standpunkt vertreten Sie zum Ehegattensplitting und zu einer Staffelung der Freibeträge für Kinder?

Hochachtungsvoll