Sehr geehrter Herr Steinke,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beanworten.
Zur Geburt Ihres Sohnes gratulieren wir Ihnen sehr herzlich! Es ist erfreulich, dass sich immer mehr Väter eine berufliche Auszeit für ihr Kind nehmen.
Weniger erfreulich ist es, wenn zwischen dem Antrag auf Elterngeld und der Auszahlung mehrere Monate vergehen. Ihr Unmut hierüber ist verständlich. Denn das Elterngeld soll Müttern und Vätern die Möglichkeit geben, sich ohne finanziellen Druck Zeit für ihr Neugeborenes zu nehmen. Dazu ist es wichtig, dass das Elterngeld möglichst bald nach der Geburt ausgezahlt wird.
Auch wenn der Bund die Ausgaben für das Elterngeld trägt: Für das Antrags- und Auszahlungsverfahren sind die Länder verantwortlich. Sie entscheiden darüber, welche Behörden zuständig sind, und regeln die weitere Durch- führung. Diese „Arbeitsteilung“ entspricht den Vorgaben des Grundgesetzes und dem föderalen Aufbau unseres Staatswesens.
Die Bundesregierung hat bereits einzelne Länder gemahnt, die Anträge zügiger zu bearbeiten. Außerdem gelten seit Anfang 2013 vereinfachte Regelungen, die den Verwaltungsaufwand bei der Berechnung des Elterngeldes deutlich verringern.
Allerdings hat die Bundesregierung keinen Einfluss darauf, wenn in einer Kommune ungewöhnlich viele Anträge eingehen oder es wegen Personal- knappheit zu Verzögerungen kommt. Der Regelfall sollte das ganz gewiss nicht sein.
Weitere Informationen finden Sie hier unter dem Stichwort „Elterngeld“:
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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