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Beantwortet
Autor Oliver Steinke am 25. September 2013
11119 Leser · 0 Kommentare

Familienpolitik

Elterngeld: Lange Bearbeitungsdauer führt Förderzweck ad absurdum?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

zunächst herzlichen Glückwunsch zum hervorragenden Wahlergebnis. Nun zu meinem Anliegen:

Ich bin gerade Vater geworden und für mich wäre das Förderinstrument "Elterngeld" grundsätzlich ein echter Segen, da ich so mit meinem neugeborenen Sohn kostbare Zeit verbringen darf, ohne zu starke finanzielle Einbußen zu haben,

Nachdem ich gestern bei der Elterngeldstelle (Düsseldorf) meinen Antrag abgegeben habe wurde mir dort eine Bearbeitungsdauer von voraussichtlich mindestens 3 Monaten prognostiziert. Nachfolgend angestellte Recherchen im Bekannenkreis und im Internet ergaben, dass dies keine Ausnahme sondern eher die Regel ist.

Nun frage ich mich, weshalb ein grundsätzlich so sinnvolles Förderinstrument der Familienpolitik eine derartige allein der Verwaltung geschuldetet Entwertung erfahren muss? Das Elterngeld soll doch zur Überbrückung dienen. Wenn es aber im Regelfall über Monate vorfinanziert werden muss, kann das gerade die Menschen, die es am nötigsten brauchen, weil sie eben kein finanzielles Polster haben, beinahe in den Ruin treiben.

Meine Bitte an Sie, Frau Bundekanzlerin, wäre daher, dass sie sich die verwaltungstechnische Abwicklung nochmals genauer ansehen und wenn möglich beschleunigen. So könnte dieses gute Instrument auch tatsächlich seinem angedachten Zweck dienen. Können Sie darauf Einfluss nehmen?

Hochachtungsvoll
Oliver Steinke, Düsseldorf

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 18. Oktober 2013
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Steinke,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beanworten.

Zur Geburt Ihres Sohnes gratulieren wir Ihnen sehr herzlich! Es ist erfreulich, dass sich immer mehr Väter eine berufliche Auszeit für ihr Kind nehmen.

Weniger erfreulich ist es, wenn zwischen dem Antrag auf Elterngeld und der Auszahlung mehrere Monate vergehen. Ihr Unmut hierüber ist verständlich. Denn das Elterngeld soll Müttern und Vätern die Möglichkeit geben, sich ohne finanziellen Druck Zeit für ihr Neugeborenes zu nehmen. Dazu ist es wichtig, dass das Elterngeld möglichst bald nach der Geburt ausgezahlt wird.

Auch wenn der Bund die Ausgaben für das Elterngeld trägt: Für das Antrags- und Auszahlungsverfahren sind die Länder verantwortlich. Sie entscheiden darüber, welche Behörden zuständig sind, und regeln die weitere Durch- führung. Diese „Arbeitsteilung“ entspricht den Vorgaben des Grundgesetzes und dem föderalen Aufbau unseres Staatswesens.

Die Bundesregierung hat bereits einzelne Länder gemahnt, die Anträge zügiger zu bearbeiten. Außerdem gelten seit Anfang 2013 vereinfachte Regelungen, die den Verwaltungsaufwand bei der Berechnung des Elterngeldes deutlich verringern.

Allerdings hat die Bundesregierung keinen Einfluss darauf, wenn in einer Kommune ungewöhnlich viele Anträge eingehen oder es wegen Personal- knappheit zu Verzögerungen kommt. Der Regelfall sollte das ganz gewiss nicht sein.

Weitere Informationen finden Sie hier unter dem Stichwort „Elterngeld“:

www.familien-wegweiser.de

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung