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Abstimmungszeit beendet
Autor Tobias Arnold am 30. September 2013
8661 Leser · 4 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Bundestagswahl 2013

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

werden falsche Wahlergebnisse wie zum Beispiel: im Wahlbezirk Detmold (Pivitsheide) Für SPD ausgezählt 92 Stimmen, Veröffentlicht 241 Stimmen 149 Stimmen zuviel (weitere dokumentierte Fälle unter http://homment.com/wahlbetrug-2013 ) einfach so hingenommen und verschwiegen weil das Ergebnis gefällt oder soll das noch richtig gestellt werden?
Und warum wurde z.B.: wie auch in Treuchtlingen meinem Wohnort, die Identität der Wähler und Wählerinnen nicht mit dem Personalausweis überprüft? Macht das diese Wahl nicht Ungültig? Hätte ja jeder an meiner stelle Wählen gehen können.

MfG Arnold

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor H. Förnzler
    am 24. Oktober 2013
    1.

    Herr Arnold,
    es war im Voraus klar, dass es eine große Koalition geben wird. Wenn wir die Berichte von den Bilderberger Treffen entsprechend würdigen, wird Olaf Scholz ein wichtiges Amt bekleiden.
    Schäuble macht auf mich jedenfalls einen sehr verschlissenen Eindruck.
    -.-
    Zu den Wahlen.
    Danke für den Link. Hierin ist alles gesagt; es wird gefälscht und gebogen, was das Zeug hält.
    Die AfD betreffend bin ich mir sehr sicher, dass ihr NichtAntritt im Parlament keinen großen Verlust darstellt; sie hat sich offiziell niemals Gedanken gemacht über die Geldschöpfungsthematik - fiat money; man lese oder sehe hierzu in youtube Oliver Janich, Carlos Gebauer, die Österreichische Schule, Freigeld usw. - AfD war ein Notnagel, falls die Rechenschiebereien aus der Auszählung nicht hinhauen sollten.
    -.-
    Und letztlich:
    geht es darum, dass wir, die Bürger, erwachsen werden und unsere Rechte, unser Erarbeitetes und unser Eigentum verteidigen gegen gleichgültige gekaufte Abgeordnete - deren Farbe ist da doch wirklich egal.
    -.-
    Was sollte ich mich aufregen wegen "Wahlen", wo doch unsere Abgeordneten, man betrachte nur >Bundestag, namentliche Abstimmungen<, überdeutlich belegen, dass ihnen Herrschaftsdienst (EU - Banken- und Konzernherren) zu ihrem eignen Vorteil sehr viel näher steht als Handeln nach dem eigenen Gewissen zum Wohle des Volkes.
    -.-
    Es liegt also derzeit ausschließlich an uns, die Dinge nicht schleifen zu lassen, sondern bei den Herrschaften Vertretern vorstellig zu werden und ihnen auf die Füße zu treten, wenn sie unsere Interessen ignorieren und auf unseren Anliegen achtlos herumtrampeln.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 25. Oktober 2013
    2.

    Den Schlußsatz von >H. Fölzel< finde ich
    ganz prima. Das gilt allerdings nicht
    für den Rest des Schreibens.
    .
    WIR (Wähler) haben in einer geheimen, demokratischen
    und freien Wahl die Zusammensetzung des 18.
    Deutschen Bundestages bestimmt.
    .
    Bei Wahlen wird von dem Verlierer der Wahl immer
    festgestellt, dass Wahlbetrug vorliegt. Das war
    bisher bei jeder Wahl so! Und das wird auch
    bei den nächsten Wahlen so sein.
    .
    Zur Identität der Wähler:
    .
    Auch ich habe bei der Abgabe der Wahlkarte nicht den
    Personalausweis vorlegen müssen. Die Wahlhelfer
    begrüßten mich mit: *Guten Tag, Herr Jakob*. Es
    hätte mich auch sehr verwundert, wenn sie an-
    schließend nach meinem Personalausweis
    gefragt hätten.
    .
    Tobias Arnold, an Ihrer Stelle hätte nicht jeder
    X - Beliebige wählen können. Es hätte nur
    der für Sie wählen können, dem Sie die
    Wahlbenachrichtungskarte anvertraut
    haben.

    Tobias, warum belügen Sie hier
    die User von *Direktzu.de*?

  3. Autor Helmut Krüger
    am 27. Oktober 2013
    3.

    Geehrter Erhard Jakob,

    ich möchte mich Ihnen hier voll und ganz anschließen. Die Identitätsfeststellung des Wählenden im Wahllokal ist kein bürokratischer Akt, sondern dient ausschließlich dazu, dass nicht ein anderer an dessen Stelle wählt.

    Wenn er einer der Wahlhelfer namentlich bekannt ist, braucht es keinerlei Ausweis. Warum auch, wenn anschließend der entsprechende Eintrag im Wählerverzeichnis erfolgt?

    Wenn in das Wahlllokal in Treuchtlingen gleich nach dem Maier Sepp die Guglhupfer Heidi hineinkommt und Letztgenannte 83-jährige seit Geburt im Ort Wohnende auch noch ihren Ausweis vorzeigen muss, wie sollte da eine andere an ihrer Stelle wählen?

    Herzliche Grüße!
    Helmut Krüger

  4. Autor Helmut Krüger
    am 27. Oktober 2013
    4.

    Noch ein Nachtrag:
    Nur aufgrund der Wahlbenachrichtigungskarte allein, ohne Bekanntschaft und ohne Identitätsfeststellung per Ausweis darf selbstverständlich nicht gewählt werden.

    Das ist allein schon die Absicherung gegenüber einem Liegenlassen oder Verlieren.

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