Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Petra Schmid am 27. September 2013
6678 Leser · 1 Kommentar

Soziales

trotz Arbeit Hartz IV und Kindergeld bleibt nicht

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
warum wird mein Kind bestraft, da ich noch aufstockend ALG II beantragen muss. Durch den Niedriglohnsektor Erzgebirge, bin ich als alleinerziehende gezwungen noch ALG II zu beantragen. Dabei wird mir weiterhin das Kindergeld als Einkommen angerechnet. Ich finde das nicht in Ordnung. Dieser Zustand muss endlich ein Ende haben. Kindergeld gehört den Kindern und nicht dem Jobcenter. Ein Lohn in der Pflege von 12 € ist nicht zu viel verlangt. Da dieser Job Schwerstarbeit ist.

Mit freundlichen Grüßen

Frau Schmid

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Frank Ittermann
    am 01. Oktober 2013
    1.

    Guten Tag,

    ich finde das eine berechtigte Frage und verstehe nicht wie jemand hier dagegen stimmen kann. Die ganze Diskussion Kinder und Harz4 ist dermaßen beschämend für unser Land das sich da mal was grundlegendes ändern muss.

    Hoffe das du eine Antwort bekommst beziehungsweise mindestens die 12 Euro Stundenlohn also wie wärs keine Antwort dafür ein Mindestlohn Frau Kanzlerin.

  2. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.