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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Siegfried Teuber am 11. September 2013
8315 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Steinbrück und die Putzfrau. Wird dieser Vorgang weiterverfolgt?

CDU-Bundeskanzleramt zur Kenntnis!
CDU-Generalsekretär zur Kenntnis!

Steinbrück und die Reinigungskraft

Ich nehme Bezug auf unser gestriges Telefonat, in dem ich Ihnen meine schlechten Erfahrungen mit der Knappschaft-Versicherung wegen meiner nur einmal für den Flurdienst an die Hausgemeinschaft ausgeliehenen Haushaltshilfe berichtet hatte.

Wie war die Situation bei Herrn Steinbrück? Denken Sie einmal darüber nach, wie die Presse gegen den damaligen Bundespräsidenten Wulff geschossen hatte. Sollte nicht auch die Fall Steinbrück wenigstens ein wenig aufgeklärt werden?

Die Mutter / Schwiegermutter hat wohl ihre Haushaltshilfe dem Ehepaar Steinbrück zur Verfügung gestellt.
Wie wurde diese Haushaltshilfe bezahlt?
War sie versichert?
Falls ja, bei wem?
Arbeitete sie als Minijobberin?
Oder hatte sie einen Vertrag als vollwertige Angestellte / Arbeiterin?
Wurden diese Löhne bei der Steuer abgesetzt?
Wurden im Falle eines Minijobs die Sozialversicherungen bei der Steuer abgesetzt?
Wenn man einen Mitarbeiter verleiht, muss man ein Gewerbe angemeldet haben. War das so?
Haben die Eheleute Steinbrück selbst Lohn an die Reinigungskraft bezahl?
Dann hätte man diese Mitarbeiterin als Zweitjob anmelden müssen. Ist das geschehen?
Oder wurde der Lohn an die Personalverleiher gezahlt?
Sind ggf. diese Gelder als Einnahmen beim Finanzamt angegeben worden?
Usw.!
Ihre Mitarbeiter haben mehr Möglichkeiten. weitere Fragen zu stellen.

Auf jeden Fall sollte alles hinterfragt werden!

Ihren entsprechenden Veröffentlichungen sehe ich mit großem Interesse entgegen!

Mit freundlichen Grüßen
gez. Siegfried Teuber

Antwort
direktzu-Redaktion am 08. Oktober 2013
direktzu-Redaktion

Sehr geehrter Herr Teuber, sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,

leider fällt die Beantwortung dieses Beitrags nicht in die Zuständigkeit der Bundesregierung. Die Redaktion bittet daher mit Verweis auf die Nutzungsbedingungen und Veröffentlichungsregeln um Verständnis, dass zur alternativen Beantwortung der nächstbestplatzierte Beitrag vorgezogen wurde.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Redaktions-Team

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 04. Oktober 2013
    1.

    Ob Peer Steinbrück sich vor 20 Jahren mal die Putzfrau von seiner
    Schwiegermutter ausgeliehen hat und ob Frank-Walter Steinmeier
    vor 40 Jahren bei seiner Doktor-Arbeit nicht alle Zitate korrekt ge-kennzeichnet hat, sind heute Fragen, welche die Welt bewegen!

  2. Autor Erhard Jakob
    am 05. Oktober 2013
    2.

    Siegfried,
    .
    ja, das ist eine Frage
    von weitreichender
    Bedeutung!
    .
    Es muss unbedingt aufgeklärt werden, ob Peer Steinbrück
    sich vor 20 oder 30 Jahren mal die Putzfrau von seiner
    Schwiegermutter ausgeliehen hat? Oder nicht?
    .
    Auch muss unbedingt aufgeklärt werden, ob Frank-Walter
    Steinmeier vor 40 oder 50 Jahren in seiner Doktor-
    Arbeit alle Zitate ordnungsgemäß
    gekennzeichnet hat?
    Oder nicht?
    .
    Das sind Frage die heute laut
    nach Aufklärung bzw. einer
    Antwort schreien.
    .
    Solche Fragen, wie z. B.:
    .
    "Hat der amtierende Justizminister von Sachsen
    vor 2 oder 3 Jahren Jahren die Öffentlichkeit
    in Hinblick auf eine *Kleine Anfrage*
    belogen? Oder nicht?*,
    .
    sind heute allerdings bedeutungslos und
    brauchen nicht mit *Ja!* oder *Nein!*
    beantwortet werden!
    .
    Siegfried,
    .
    tja, so ist nun
    mal die Welt!

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