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Die Kanzlerin direkt
Abzug vom Alleinerziehendenmehrbedarf
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
meine Tochter besucht seit Beginn des neuen Schuljahres die Oberstufe des Gymnasiums und sie wird 2016 ihr Abitur machen.Im Januar 2014 wird sie 16 Jahre alt.
Im aktuellen ALG II Bescheid unserer Bedarfsgemeinschaft(meine beiden Kinder und ich) wird ersichtlich,das uns ab diesem Zeitpunkt 45,84 Euro abgezogen werden.Auf Anfragen beim zuständigen Jobcenter konnte uns gleich von mehreren Mitarbeitern keine Auskunft darüber gegeben werden,warum der Alleinerziehendenmehrbedarf ab dem 16.Lebensjahr gekürzt wird.Auch auf anderen Wegen konnten wir keine aussagekräftigen Antworten finden.Die einzige Auskunft,die wir erhalten haben war:"Das sieht der Gesetzgeber nicht vor!"
Die Kosten für die Kinder an Schulbedarf und Lebenshaltungskosten steigen doch,je älter sie werden.
Meine Tochter ist mit 16 noch nicht volljährig und sie steht somit weiterhin unter meiner Obhut,ich werde nicht heiraten,bin also weiterhin alleinerziehend.
Was genau sieht der Gesetzgeber also nicht vor?Das Kinder von ALG II Empfängern Abitur machen?Oder sollen Kinder von ALG II Empfängern aufgrund der schlechten finanziellen Situation der Mutter gezwungen werden,nach der zehnten Klasse die Schule zu verlassen und eine Arbeit annehmen,um den Haushalt der Familie finanziell zu unterstützen?
Wie vereinbart sich das,mit Ihrer Aussage zur Bildungsgleichheit?
Ich selber habe 1992 Abitur gemacht und wünsche mir natürlich für meine Kinder die gleichen schulischen Möglichkeiten.Das wir z.Zt. ALG II beziehen,ergibt sich aus einer Verkettung unglücklicher Umstäde(Scheidung und Krankheit meinerseits).
Mir wird der Hintergrund dieser gesetzlichen Vorgabe nicht ersichtlich,ich bitte Sie daher höflichst um eine Erklärung zu diesem Sachverhalt.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Hauptmann
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am 19. September 2013
1.
am 21. September 2013
2.
am 05. Oktober 2013
3.
am 24. Oktober 2013
4.
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