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Die Kanzlerin direkt
Bundestagswahlen 2013/ Wahlen allgemein
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, auf meine Anfrage beim Bundeswahlleiter erhielt ich bis heute keine Antwort, daher wende ich mich nun an Sie. Warum wird bei den Wahlen mit zweierlei Maß gemessen? Ich wohne in Brandenburg, arbeite beim Land Berlin im LVwA. Habe in Brandenburg als Wahlhelfer mitgemacht. Berliner Wahlhelfer, die dort beim Land Berlin arbeiten, bekamen dafür 30€ Erfrischungsgeld und 1 Tag frei. Ich bekam 21€ Erfrischungsgeld und sonst nichts. Hätte ich in Berlin geholfen hätte eventuell noch Fahrgelderstattung bekommen. Ich finde dafür dass jemand, egal wo er wohnt und wo er Wahlhelfer ist, sollten doch die gleichen Vorraussetzungen gelten. Da ich als stellvertr. Schriftführer tätig war, würde ich in Berlin 1 freien Tag bekommen. Unter diesen ungerechten Umständen werde ich mich als Wahlhelfer, egal ob Brandenburg oder Berlin nicht mehr zur Verfügung stellen. Meine Freizeit ist dafür zu schade. Wenn für alle gleiche Bedingungen gelten würden, würde die sich die Auswahl der Wahlhelfer auch nicht als so schwierig erweisen. Oder wird hier etwa 24 Jahre nach der Einheit noch nach Ost und West unterschieden ... ???
In Erwartung einer Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Peter Bethke
wohnhaft und als Wahlhelfer tätig in Brandenburg
tätig beim LVwA Berlin
Kommentare (2)Schließen
am 27. Oktober 2013
1.
Kommentar zu Kommentar 1 am 31. Oktober 2013
2.
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