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Abstimmungszeit beendet
Autor Nicole Hauptmann am 17. September 2013
7205 Leser · 4 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Abzug vom Alleinerziehendenmehrbedarf

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

meine Tochter besucht seit Beginn des neuen Schuljahres die Oberstufe des Gymnasiums und sie wird 2016 ihr Abitur machen.Im Januar 2014 wird sie 16 Jahre alt.

Im aktuellen ALG II Bescheid unserer Bedarfsgemeinschaft(meine beiden Kinder und ich) wird ersichtlich,das uns ab diesem Zeitpunkt 45,84 Euro abgezogen werden.Auf Anfragen beim zuständigen Jobcenter konnte uns gleich von mehreren Mitarbeitern keine Auskunft darüber gegeben werden,warum der Alleinerziehendenmehrbedarf ab dem 16.Lebensjahr gekürzt wird.Auch auf anderen Wegen konnten wir keine aussagekräftigen Antworten finden.Die einzige Auskunft,die wir erhalten haben war:"Das sieht der Gesetzgeber nicht vor!"

Die Kosten für die Kinder an Schulbedarf und Lebenshaltungskosten steigen doch,je älter sie werden.

Meine Tochter ist mit 16 noch nicht volljährig und sie steht somit weiterhin unter meiner Obhut,ich werde nicht heiraten,bin also weiterhin alleinerziehend.

Was genau sieht der Gesetzgeber also nicht vor?Das Kinder von ALG II Empfängern Abitur machen?Oder sollen Kinder von ALG II Empfängern aufgrund der schlechten finanziellen Situation der Mutter gezwungen werden,nach der zehnten Klasse die Schule zu verlassen und eine Arbeit annehmen,um den Haushalt der Familie finanziell zu unterstützen?
Wie vereinbart sich das,mit Ihrer Aussage zur Bildungsgleichheit?

Ich selber habe 1992 Abitur gemacht und wünsche mir natürlich für meine Kinder die gleichen schulischen Möglichkeiten.Das wir z.Zt. ALG II beziehen,ergibt sich aus einer Verkettung unglücklicher Umstäde(Scheidung und Krankheit meinerseits).

Mir wird der Hintergrund dieser gesetzlichen Vorgabe nicht ersichtlich,ich bitte Sie daher höflichst um eine Erklärung zu diesem Sachverhalt.

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Hauptmann

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Claudia von Allwörden
    am 19. September 2013
    1.

    Die Verantwortung für Kinder wird mehr und mehr auf Frauen abgewältzt, siehe neues Scheidungsrecht usw. Gleichzeitig ermöglicht man den Alleinerziehenden nicht, die Kinder angemessen zu versorgen: Siehe Jobchancen, siehe Entlastung bei der Erziehungsarbeit (Sorgerecht der Väter heißt nicht Sorgepflicht, zumindest wird sie nicht durchgesetzt, damit die Mütter auch 8 Stunden arbeiten können, wie das neue Scheidungsrecht es vorsieht) Bitte unterstützen Sie auch meinen Beitrag:
    http://direktzu.de/kanzlerin/messages/frauenquote-48608

  2. Autor Hermi Martens
    am 21. September 2013
    2.

    ich bezweifel das der Alleinerziehend-Zuschlag für Schulbedarf oder Lebensmittel gezahlt wird. Für Kleinere Kinder braucht man mal eine Betreuung, die durch den Mehrbedarf gedeckt werden könnte. Mit 16 Jahren braucht man dieses in der Regel nicht.

    Jugendliche ab 14 Jahre können sich auch ein paar Euros durchs Zeitungsaustragen dazuverdienen. Da hätte man den weggefallenen Alleinerziehendenbetrag schon mal raus.

    Ich glaube Sie haben den Sinn des Alleinerziehenden-Zuschlag nicht verstanden.

    Für Lebensmittel bekommen Sie ja den Regelsatz. Und es gibt ja auch inzwischen das Bildungspaket, welches Sie beanspruchen können.

  3. Autor Ralf Schumann
    am 05. Oktober 2013
    3.

    Richtig, Frau Martens sagt es. Das Bildungspaket steht Ihnen für Lernmittel, Essengeldzuschlag, Klassenfahrten und Sonstiges weiterhin zu, aber ab 15 Jahren muss ein Kind i.d.R. nicht mehr betreut werden, so dass keine zusätzlichen Kosten entstehen. Aus diesem Grunde gibt es auch neben den monatlichen 129 € plus Grundbetrag 38,20 € auch bei Weiterbildungen nicht mehr die 130 € pro Kind Betreuungszuschlag. Das ist ganz schön viel weniger. Die Zeit nach dem 15. Geburtstag des Kindes ist allerdings auch wieder für den beruflichen Wiederenstieg gedacht.

  4. Autor Julia D
    am 24. Oktober 2013
    4.

    Leider wird der alleinerziehenden Zuschlag schon ab dem 7. Lebensjahr um 90€ gekürzt.... diese 90€ können einer wirklich alleinstehenden Mutter, die auch keinen Unterhalt vom Vater oder UV erhält, das Genick brechen.

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