Sehr geehrter Herr Hurth,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Am 17. Oktober 2008 haben Bundestag und Bundesrat ein Maßnahmenpaket zur Stabilisierung des deutschen Finanzmarkts beschlossen, Finanzmarktstabilisierungsgesetz. Es baut auf dem Aktionsplan auf, den zuvor die Staats- und Regierungschefs der 15 Euroländer, Großbritannien, Europäische Zentralbank und Europäischen Kommission beschlossen haben.
Bei diesem Maßnahmenpaket in bisher nicht da gewesener Größenordnung ging es nicht allein darum, das Finanzsystem zu stabilisieren. Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger – und nicht dem Schutz von Bankinteressen. Denn ein stabiler Finanzmarkt ist ein öffentliches Gut: für kleine und große Unternehmen, für Gemeinden, für jeden, der private Altersvorsorge betreibt und für alle Sparer. Nur ein Eingreifen des Staates kann das dringend notwendige Vertrauen zurückbringen, damit das Finanzsystem funktioniert.
Das Stabilisierungspaket hat ein Gesamtvolumen von 500 Milliarden Euro. Es setzt sich wie folgt zusammen:
- Mit Garantien im Wert von 400 Milliarden Euro bürgt der Staat für den Kredit- und Liquiditätsverkehr zwischen den Banken. Bei diesen Garantien handelt es sich nicht um Geld, das tatsächlich in die Hand genommen wird, sondern der Staat bürgt lediglich mit seinem „guten Namen“ dafür.
- Der Staat muss lediglich dann eintreten, wenn es bei den Krediten von Bank zu Bank tatsächlich zu Ausfällen kommt. Für diese Fälle sind vorsorglich fünf Prozent der Bürgschaftssumme, also 20 Milliarden Euro, im Haushalt eingeplant.
- Darüber hinaus kauft der Staat so genannte Problemaktiva (schlechte Vermögenswerte) von Banken ab, die wegen problematischer Kredite angeschlagen sind. Dafür sind bis zu 80 Milliarden Euro vorgesehen.
- Diese Hilfen gibt es jedoch nicht ohne Gegenleistung. Sie sind bis Ende 2009 befristet und mit strengen Auflagen verbunden.
Jetzt geht es auch darum, die wirtschaftliche Schwächephase zu überwinden, die durch die Krise auf den Finanzmärkten ausgelöst ist. Mit dem Investitionspaket „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ baut die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürgern wie Unternehmen eine Brücke durch sofort wirksame Hilfen für Investitionen und Verbrauch.
Zusätzlich entlastet die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar durch die Halbierung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung, die Ausweitung des Kindergeldzuschlags, der Erhöhung des Kinderfreibetrags und die Erhöhung des Wohngelds. Auch dies dient der Stärkung der Binnennachfrage.
Hier finden Sie Informationen zum
Finanzmarktstabilisierungsfonds
http://www.bundesregierung.de/nn_209372/Content/DE/Artike...
Regierungserklärung vom 15.10.2008
http://www.bundesregierung.de/nn_1272/Content/DE/Artikel/...
Aktionsplan der Euroländer
http://www.bundesregierung.de/nn_1272/Content/DE/Artikel/...
Weitere aktuelle Informationen zum Thema Finanzmarkt:
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Service/Tagclo...
Investitionspaket
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Service/Tagclo...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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