Sehr geehrter Herr Stange,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Es gibt in Deutschland klare Regelungen für das Mitwirken von Interessen- gruppen bei der politischen Willensbildung von Parlament, Regierung und Verwaltung. Bei der Vorbereitung von Gesetzen und Verordnungen besteht die Verpflichtung, nicht nur die Länder und kommunalen Spitzenverbände zu beteiligen, sondern auch Verbände und Fachkreise. Dies sieht die Gemein- same Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) vor.
Die Bundesregierung legt großen Wert darauf, dass ihre Unabhängigkeit gewahrt bleibt und alle Interessengruppen gleich behandelt werden. Auch der Deutsche Bundestag stützt sich bei der Gesetzgebung auf externen Sachverstand, etwa durch Anhörungen in den Ausschüssen oder durch die Einsetzung von Enquete-Kommissionen.
Mehr Informationen:
http://www.bundestag.de/dokumente/lobbyliste/ http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Veroeffent... http://www.bpb.de/apuz/32254/lobbyismus-in-deutschland?p=all
Korruption zu verhindern und bekämpfen, ist eine wichtige Aufgabe. Dies gilt nicht nur für die Bundesregierung, sondern für die ganze Gesellschaft. Korruption steht in Deutschland unter Strafe. So sieht das Gesetz zum Beispiel für einen Beamten, der sich bestechen lässt, eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.
Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit eine Reihe von Gesetzen und Richtlinien gegen Bestechung und Bestechlichkeit erlassen. Außerdem gelten in Deutschland internationale Abkommen gegen Korruption, wie zum Beispiel das EU-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung und das Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung.
Deutschland hat 2003 das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption unterzeichnet. Die rechtlichen Regelungen zur Korruption in Deutschland entsprechen bereits weitgehend den Vorgaben dieses Übereinkommens.
Allerdings ist das Abkommen in Deutschland nicht ratifiziert und in deutsches Recht umgesetzt. Zentrale Voraussetzung hierfür ist, den bereits bestehenden Straftatbestand "Abgeordnetenbestechung" zu erweitern. Eine solche Regelung muss von den Bundestagsabgeordneten selbst kommen. Es ist gängige Praxis, dass die Abgeordneten das Parlamentsrecht selbst gestalten.
Wie Sie hier nachlesen können, setzt sich die Bundesregierung für die Ratifizierung des UN-Abkommens ein:
http://217.79.215.188/dip21/btd/17/139/1713968.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 17. November 2013
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