Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Daniela Cornes am 31. Oktober 2013
14619 Leser · 5 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Familiekasse

Sehr geehrte Frau Kanzlerin,

ich bin eine alleinerziehende Mutter mir 2 Kindern (11 und 7 Jahre), Vater lebt in Grossbritanien. Wir haben die britische Staatsangehörigkeit und leben in Deutschland. Die Kinder gehen hier zur Schule und ich übe einen Beruf aus. Ich habe bis vor 3 Monaten nur die Hälfte des Kindergeldes ausgezahlt bekommen und dagegen Einspruch erhoben. Meine Akte ist nach einem Jahr immer noch nicht bearbeitet worden, und das Kindergeld ist komplett eingestellt worden. Wie Sie sicherlich vorstellen können, brauche ich das Geld dringend für meine Kinder. Jeder Versuch mit der Familienkasse in Kontakt zu treten, scheitert, da mir keiner weiterhelfen kann. Ich zahle meine Steuern, Wohnsitz der Kinder ist in Deutschland und wir sind eine EU und ich bekomme kein Kindergeld?!

Ich hoffe das Sie mir weiterhelfen können, denn so langsam fange ich an zu zweifeln.

Danke im voraus

D. Cornes

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 22. November 2013
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Cornes,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Grundsätzlich gilt: Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben Anspruch auf Kindergeld, wenn sie in Deutschland erwerbstätig sind oder in Deutschland wohnen. Für alle gelten die gleichen Voraus- setzungen wie für deutsche Bürgerinnen und Bürger.

Weitere Informationen zum Kindergeld:

http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverze...

Wir bitten um Verständnis dafür, dass das Bundespresseamt keine Rechts- beratung im Einzelfall vornehmen kann. Für Fragen und persönliche Anliegen zu Kindergeld sowie Kinderzuschlag steht die kostenfreie Rufnummer 0800/45555-30 zur Verfügung. Das können Sie hier auch noch einmal nachlesen:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_178516/Dienststellen/RD-B...

Wenn Sie bei Ihrer Familienkasse nicht weiterkommen, können Sie sich auch an die übergeordnete Behörde wenden:

Direktion der Familienkasse Nordostpark 100 90411 Nürnberg.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (5)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 06. November 2013
    1.

    Daniela,
    Sie und Ihre Kinder haben die britische Staatsangehörigkeit.

    Aus welchem Grund erhalten Sie nicht
    von Großbritanien das Kindergeld?
    .
    Deutsche Rentner erhalten ihre Rente auch
    vom deutschen Staat. Selbst, wenn sie
    in Großbritanien leben, arbeiten
    und dort Steuern zahlen.

  2. Autor Daniela Cornes
    am 06. November 2013
    2.

    Hallo,
    ich bekomme kein Kindergeld von GB, weil meine Kinder dort nie gelebt haben. Sie haben nur die britische Staatsangehörigkeit, weil der Vater britischer Soldat ist. Ich selber bin dort geboren und habe nur 1 Jahr dort gelebt und lebe seit 37 Jahren in Deutschland.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 09. November 2013
    3.

    Wenn sie in Deutschland seit 37 Jahren leben. Dann wäre es doch nachvollziehbar, dass Sie für sich und ihre Kinder auch die
    deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hätten.
    .
    Dann hätten sich auch keine Probleme bei der
    Beantragung von Kindergeld und anderen
    staatlichen Leistungen ergeben.

  4. Autor Daniela Cornes
    am 11. November 2013
    4.

    Wenn ich gewusst hätte das ich solche Probleme bekomme, dann hätte ich das auch gemacht Herr Jakob! Jeder Ausländer der nach Deutschland kommt, bekommt irgentwelche Unterstützung und die, die in Deutschland leben haben kein Anspruch?! Es kann doch nicht angehen, das es ein Jahr dauert und man immer noch keine Antwort bekommt!

  5. Autor Erhard Jakob
    am 17. November 2013
    5.

    Daniela,
    es ist ein Unding, dass Bürgerinnen und Bürger
    auf Anfragen, Anträge, Eingaben usw.
    keine Antwort erhalten.
    .
    Am 3. Oktober habe ich eine Petition beim
    18. Deutschen Bundestag eingereicht.
    .
    Bis zum 17. November 2013 habe ich noch nicht
    einmal eine Eingangsbestätigung erhalten.
    Von einem Registrierbescheid
    ganz zu schweigen.
    .
    Mit einem Rechtsstaat hat das
    nun wirklich nichts zu tun!

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