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Abstimmungszeit beendet
Autor e. schneider am 19. November 2013
8131 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

wie kommt es,dass opferentschädigungen in jedem bundesland anders angenommen weden

sehr geehte frau dr.merkel,seit über 3 jahren schlage ich mich mit dem versorgungsamt in landau herum,die obwohl es ausser frage steht,dass ich in meiner kindheit mehrfach sexuell missbraucht wurde,mir keine unterstützung genehmigen wollen,die mir jedoch von rechts wegen zusteht.alle akteneinsichten wurden aus krankenakten und therapieprogramme ,eine direkte zeugenaussage besteht ebenfalls die nicht von mir amtlich eingereicht wurde.nun gängeln mich diese menschen vom amt,dass sie aber genau wissen wollen,wie ich die geschlechtsteile der täter anfassen oder aufnehmen in mich musste.dieser sachverhalt sei nachzuweissen,obwohl von mir etliche aussagen mit erschütterlicher offenheit ,wie diese beamten mir bestätigten,bereits vorliegen.diese aussagen wollen sie jedoch für die anwältin des amtes durch eine 2.person bewiesen bekommen.und zwingen mich nun ,ich solle die adressen der täter,die ich durch den beziehungsabruch selbst nicht kenne beschaffen. die täter,sollen nun sagen,was sie vor 20 jahren,mit mir angestellt haben.dass davon bereits 2 tot sind ist egel,auch dass ich meinen wohnort 1 mal wechseln und unter privatem begleitschutz monate lang stehen musste,und mehrfach verbal und gewalttätig von meinen tätern angegangen wurde ebenfalls.auch vergisst dass amt auch,dass täter auch mal gerne lügen,und nicht unbedingt als krimminelle da stehen wollen.auf eine antwort würde ich mich freuen,denn ich wüsste doch gerne,was soll ich denn jetzt noch tun.dieses problem scheint es fast nur in rheinland pfalz zu geben,denn andere opfer beispielsweise aus hessen werden dort nach meinen informationen anders behandelt,zumal fordert man sie dort nich persönlich auf sich und ihr leben in gefahr zu bringen.

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 21. November 2013
    1.

    Nicht nur vermeintliche "Täter" lügen gerne!
    .
    Auch vermeintliche geld- und medien-
    geile "Opfer" lügen gerne.
    .
    Fakt ist, dass die genannte Straftat
    formaljuristisch verjährt ist und
    Verjährung ein Aufklärungs-
    hinderungsgrund
    darstellt.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 18. Dezember 2013
    2.

    @e.schneider,
    .
    weil Recht Ländersache ist und die
    verschiedenen Länder zu "Opfer-
    Entschädigung" unterschiedliche
    Meinungen vertreten und folglich
    unterschiedliche Gesetze
    erlassen haben.

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