Sehr geehrter Frau Reiser,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Zu konkreten Einzelfällen können wir als Bundesregierung nicht Stellung nehmen, da jeder Fall anders gelagert ist. Grundsätzlich gilt aber hinsichtlich der Einstellung in ein Beamtenverhältnis im Bundesdienst Folgendes:
Die Einstellung in ein Beamtenverhältnis knüpft nach § 17 des Bundes- beamtengesetzes (BBG) an spezifische Mindestvoraussetzungen für die jeweilige Laufbahn an. Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des gehobenen Dienstes des Bundes nach § 20 Bundeslaufbahnverordnung setzt einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor oder einen gleichwertigen Abschluss voraus, der inhaltlich den Anforderungen eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes entspricht oder zusammen mit einer hauptberuflichen Tätigkeit von mindestens einem Jahr und sechs Monaten geeignet ist, die Befähigung für die entsprechende Laufbahn zu vermitteln.
Der Abschluss als staatlich geprüfte Verwaltungswirtin entspricht nicht den Bildungsvoraussetzungen eines an einer Hochschule erworbenen Bachelors oder gleichwertigen Abschlusses. Eine Einstellung in ein Beamtenverhältnis wäre demnach im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst möglich.
Die laufbahnrechtliche Zuordnung der Absolventen von Fortbildungs- oder Meisterprüfungen in die Laufbahngruppe mittlerer Dienst widerspricht nicht dem deutschen Qualifikationsrahmen (DQR). Der DQR ist ein Übersetzungs- instrument, mit dessen Hilfe alle in Deutschland erwerbbaren und ange- botenen Qualifikationen den Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) zugeordnet werden können.
Dadurch wird die Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen in Europa verbessert und die Mobilität von Lernenden und Arbeitnehmern erhöht. Die Zuordnung zu den Niveaus ersetzt auch nicht das in Deutschland bestehende System der Zugangsberechtigungen und die geltenden Ausbildungs-und Prüfungsordnungen mit den in Deutschland geltenden Zuständigkeiten. Rechtliche Konsequenzen, wie die Gleichwertigkeit mit einem Bachelor- abschluss im Sinne von § 17 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe c Bundes- beamtengesetz, ergeben sich somit aus der Zuordnung im DQR nicht.
Der Fachkräftenachwuchs für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes wird an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (www.fhbund.de) ausgebildet. Die FH Bund untergliedert sich in zehn Fachbereiche, darunter z.B. die Fachbereiche Auswärtige Angelegenheiten und Bundeswehrverwaltung.
Der Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung bildet den Fachkräfte- nachwuchs für die allgemeine und innere Verwaltung aus. Das Studium startet jeweils zum 1. April bzw. 1. Oktober eines Jahres. Die Ausschreibungen erfolgen in der Regel von Juni bis September des Vorjahres. Die Studierenden absolvieren das Studium als Beamte auf Widerruf.
Nach erfolgreichem Abschluss bewerben sich die Absolventen auf ausgeschriebene Stellen in der gesamten Bundesverwaltung. Weitere Informationen zum Studium und dem Bewerbungsverfahren können der Website (www.fhbund.de/AIV) entnommen werden.
In der Bundesverwaltung sind neben Beamtinnen und Beamten auch Tarifbeschäftigte in den jeweils vergleichbaren Laufbahngruppen tätig.
Wir wünschen Ihnen für Ihre weitere berufliche Laufbahn viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 21. November 2013
1.
am 25. November 2013
2.
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