Sehr geehrter Herr Salbach,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
In Deutschland gibt es inzwischen in zwölf Branchen-Mindestlöhne, die schon lange – zum Teil seit 1997 - gelten. Deshalb hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales acht Forschungsinstitute damit beauftragt herauszufinden, wie sich Mindestlöhne auf den Arbeitsmarkt auswirken und ob Arbeitsplätze dadurch verloren gehen.
http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Meldungen/evalu...
Das Ergebnis der Untersuchungen haben gezeigt, dass weder im Osten noch im Westen Arbeitsplätze verloren gingen. Bundesarbeitsministerin von der Leyen fasst zusammen: Mindestlohn müsse „punktgenau sein“, dann zerstöre er keine Arbeitsplätze.
Interview mit Bundesarbeitsministerin von der Leyen: www.wdr2.de/aktuell/bundestagswahl2013/rehmsenvonderleyen...
Die gesetzlichen Grundlagen für Branchen-Mindestlöhne stehen im Arbeitnehmer-Entsendegesetz und im Mindestarbeitsbedingungen-Gesetz, die Regelungen für die Zeitarbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2013/09/...
Wir bitten um Nachsicht, aber zu den Vereinbarungen, die der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD enthält, können wir gegenwärtig noch nicht äußern; der Vertrag ist noch nicht gültig und damit auch noch nicht Grundlage des Regierungshandelns.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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