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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor H. Salbach am 18. November 2013
10871 Leser · 13 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Mindestlohn

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!

Offensichtlich kennen Sie die tatsächlichen Auswirkungen des Mindestlohnes
nicht.

Lassen Sie sich die folgenden Zahlen von Fachleuten bestätigen:

Rechnerischer Mindestlohn 100,00%
a. zusätzlichen Kosten für die Unternehmen 122,00%
b. zusätzliche Staatseinnahmen 41,71%
c. zusätzlichen Einkünfte der Arbeitnehmer 63,00%
d. tatsächlich stehen aber nur 52,94%
als Kostenausgleich zur Verfügung, da
e. 19 % MWSt 10,06%
berücksichtigt werden müssen.
f. tatsächlich nicht zu decken Kosten in Höhe von 69,06%
führen zu Verlusten bzw. Gewinnminderungen
g. daraus resultieren bei einem Steuersatz von 40 % 27,69%
Steuerausfälle.

a. Erhöhung der Lohnsteuer 15,35%
b. Erhöhung der Sozialversicherung 44,00%
c. Erhöhung der MWSt 10,06%
d. Reduzierung der Ertragssteuern -27,69%
Saldo der Auswirkungen für den Staat 41,71%

Daraus können Sie erkennen, daß dem Arbeitnehmer von 1 € nur 63 cent netto ausgezahlt werden und der Unternehmer aber 1,22 € zusätzliche Kosten hat.

Die Auswirkungen sind katastrophal.

Arbeitsplatzverlagerungen ins Ausland - in meiner Firma 30 -
sind die Folge.
Darüber hinaus gibt es eine Fülle weiterer negative Auswirkungen, die hier aus Platzgründen nicht dargestellt werden können.

Mit freundlichen Grüßén

Hansjoachim Salbach
ein ehemaliger Wähler Ihrer wortbrüchigen Partei

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 10. Dezember 2013
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Salbach,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

In Deutschland gibt es inzwischen in zwölf Branchen-Mindestlöhne, die schon lange – zum Teil seit 1997 - gelten. Deshalb hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales acht Forschungsinstitute damit beauftragt herauszufinden, wie sich Mindestlöhne auf den Arbeitsmarkt auswirken und ob Arbeitsplätze dadurch verloren gehen.

http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Meldungen/evalu...

Das Ergebnis der Untersuchungen haben gezeigt, dass weder im Osten noch im Westen Arbeitsplätze verloren gingen. Bundesarbeitsministerin von der Leyen fasst zusammen: Mindestlohn müsse „punktgenau sein“, dann zerstöre er keine Arbeitsplätze.

Interview mit Bundesarbeitsministerin von der Leyen: www.wdr2.de/aktuell/bundestagswahl2013/rehmsenvonderleyen...

Die gesetzlichen Grundlagen für Branchen-Mindestlöhne stehen im Arbeitnehmer-Entsendegesetz und im Mindestarbeitsbedingungen-Gesetz, die Regelungen für die Zeitarbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2013/09/...

Wir bitten um Nachsicht, aber zu den Vereinbarungen, die der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD enthält, können wir gegenwärtig noch nicht äußern; der Vertrag ist noch nicht gültig und damit auch noch nicht Grundlage des Regierungshandelns.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (13)Schließen

  1. Autor Ralf Schumann
    am 18. November 2013
    1.

    Die Geringverdiener profitieren davon auch nicht unbedingt, da lediglich die Aufstockung mit Hartz 4 verringert wird.
    Durch die Freibeträge stehen einem Hartz 4-Empfänger, der allein lebt und in Vollzeit arbeitet, noch immer "aufstockenden Leistungen" und geldwerte Vorteile durch das Jobcenter zu, z.B. 40 Stunden pro Woche bei 8,50 € pro Stunde Brutto 1.430 €, Netto 1.045, H4-Freibetrag 1.020 €, also noch ca. 25 €.

  2. Autor Hermi Martens
    am 19. November 2013
    2.

    Die Diskussion um einen Mindestlohn von 8,50 € ist nicht mehr passend. Man sollte es auf Hungerlohn umbenennen. Wer jeden Tag 8 Std. arbeiten geht, muss von seinem Lohn ohne staatliche Hilfe leben können und auch in der Lage sein privat für seine spätere mickrige Rente vorzusorgen.

    Um einen Mindestlohn von 8,50 € eiert man schon seit Jahren in der Politik herum, wobei bei den Diätenerhöhungen alles ruck zuck und unbürokratisch geht. 8,50 € Mindestlohn ist nicht mehr zeitgemäß, ob der durchgesetzt wird oder nicht. Davon kann kein Mensch vernünftig leben und fürs Alter vorsorgen, geschweige denn eine Familie ernähren.

  3. Autor Eileen Winkler
    am 21. November 2013
    3.

    Für den Mittelstand kann das sehr ernst werden, wir bekommen für unsere Produkte nicht mehr, die Kosten steigen wie sehr gut von Herrn Salbach dargestellt. Ich bin als Mittelständler und auch persönlich enttäuscht über diese Entscheidung. Eigentlich wollte ich Mitglied der CDU werden, aber diesbezüglich habe ich meine Entscheidung auf Eis gelegt. Ich lese nur noch :"der Arbeitgeber muss muss muss...", es gibt hier nicht bloß Großkonzerne, sondern auch Firmen, die ehrlich und solide arbeiten.
    Viele Grüße an Herrn Salbach, vielen Dank für Ihren Beitrag.
    Winkler
    Vogtland (Sachsen)

  4. Autor Wolf B.
    am 21. November 2013
    4.

    Der Mindestlohn wird kommen, nicht aus Überzeugung, sondern aus politischem Kalkül.
    Das gleiche Muster geschah beim Euro.
    Die Bürger sind nur aller 4 Jahre gefragt und versinken wieder in die Bedeutungslosigkeit. Die Wahlversprechen werden teilweise kassiert und andere unter einem Finanzierungsvorbehalt abgesegnet. Liebe, Freude Eierkuchen wird uns vorgegaukelt und zum Schluss werden sie zum Finale blasen und Pöstchen besetzen.
    Unsere Wahlentscheidung spielt bei den großen Parteien keine Rolle und Grüne, FDP, Linke und jetzt auch die SPD sind die Mehrheitsbeschaffer.
    Zum Mindestlohn gibt es Hunderte Beiträge und alle Experten orakeln, was passieren kann. Dass eine Aufstockung auf Kosten der Steuerzahler eine Wettbewerbsverzerrung ist, das wird wohl keiner bestreiten. Wir subventionieren mit Steuergeldern den Unternehmer, der sonst nicht überleben würde. Das ist doch keine Marktwirtschaft! Es verbessert die Statistik mit aufgehübschten Zahlen.
    Die derzeit dynamischste Gruppe unter den Aufstockern sind ohnehin die Selbstständigen. Ihre Zahl wuchs von 72.000 im Jahr 2007 auf 126.000 im vergangenen Jahr. Gerade auf diese Gruppe hat der Mindestlohn aber keinen Einfluss. Solche desolaten Unternehmen müssen vom Markt verschwinden.
    Unverschämt wird aber die Drohkulisse der Unternehmer gegenüber der Politik und den Arbeitnehmern mit dem Hinweis, Arbeitsplätze ins Ausland zu verlegen. Es gleicht einer Erpressung. Gehen sie nach Ostdeutschland Herr Salbach, da sparen sie 20 Prozent Lohn ein und holen die Mehrkosten durch den Mindestlohnes wieder rein.

  5. Autor Erhard Jakob
    am 21. November 2013
    5.

    Der Meinung von Hermi Martens schließe
    ich mich unangeschränkt an.
    .
    Allerdings wird es sicher,
    wie folgt, kommen:
    .
    Die SPD schlägt 8,50 € Mindestlohn vor.
    Die CDU wird diesem Vorschlag
    zustimmen.
    .
    Später im Parlament werden die LINKEN,
    GRÜNEN und einige SPD und CDU
    Abgeordnete dagegen Stimmen
    und 10 € fordern.
    .
    Anschließend wird bei der Abstimmung
    die nötige Mehrheit fehlen und es
    bleibt alles wie es ist.

  6. Autor Helmut Krüger
    am 21. November 2013
    6.

    Die Frage ist einfach die, was zählt: die pure Menschenwürde, dass der Mensch schlicht und einfach sein Auskommen braucht - das BVerfG sprach hier von unabdingbarer kultureller, politischer und sozialer Teilhabemöglichkeit - oder ob Menschenwürde als am so bezeichneten Markt ausgerichtet definiert wird.

    Motto: Was Menschenwürde angeht, so besteht ein Geltungsvorbehalt, das Nähere bestimmen die Marktgesetze.

    Die puren Menschenwürde infolge einer Geschäftstätigkeit als gleichgültig zu betrachten, empfinde ich sogar noch als bodenloser als es die offen bekundete Aussage wäre, die übliche Bezahlung von Strom, Wasser und Müllgebühren wäre in der Geschäftskalkulation einfach nicht mehr drin und gleichgültig der Gestehungskosten der Bereitstellenden würde einfach ein Abschlag von 50 % vorgenommen.

    Auf gut Deutsch:
    Einen Lohn, von dem ein Mensch leben kann, zu verweigern, betrachte ich ohne Umschweife als unseriöse, ja, - ich sage es - als betrügerische Geschäftsgrundlage. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, diesen Betrug zu beenden, wenn die Bereitstellenden das von sich aus nicht bewirken können.

    Und so sieht es eben aus.

  7. Autor Hermi Martens
    am 21. November 2013
    7.

    Liebe Frau Winkler, Nicht nur der Arbeitgeber muss muss muss sondern auch der Arbeitnehmer muss muss muss.... Nochmal.... ein Mensch der Vollzeit arbeitet MUSS davon würdevoll leben und vorsorgen können.

    Es kann doch nicht richtig sein, das Menschen für einen Hungerlohn jeden Tag Vollzeit arbeiten gehen, während andere satte Profite einstecken und bei den Menschen sparen wollen, die diese Profite erarbeiten.

  8. Autor Ralf Schumann
    am 21. November 2013
    8.

    10 Stimmen im Plus bei 66 Stimmabgaben zeigen hier kein wirkliches Interesse an diesem Beitrag. Wie aber an den Kommentaren zu erkennen ist, ist kaum jemand für den Mindestlohn.
    .
    Die Produkte und Dienstleistungen werden teurer, auf der Strecke bleiben Verdiener und Rentner kurz über der Grundsicherung, weil auch sie dann zu Sozialfällen werden würden. Noch mehr Transferempfänger kann der normale Steuerzahler nicht verkraften.
    .
    "Meine" Hartz 4-Empfänger im Jobcenter fragen schon jetzt oftmals warum sie überhaupt bzw. legal arbeiten sollen. Es gäbe "eh nur eine Grundrente" und legale Vollzeitarbeit lohne sich finanziell nicht.

  9. Autor Hermi Martens
    am 22. November 2013
    9.

    genau so sieht es nämlich aus ohne einem Hartz IV Empfänger zu unterstellen er wäre zu faul zum arbeiten. Ich kenne auch einige Hartz IV Empfänger, die nicht arbeiten gehen wollen, weil sie dann weniger in der Tasche hätten, als ohne Arbeit und mit Hartz IV, was ich inzwischen auch verstehen kann.

  10. Autor Hermi Martens
    am 23. November 2013
    10.

    Sehr geehrter Herr Schumann, da können sich die Verdiener und Rentner, die knapp über der Grundsicherung liegen doch freuen, wenn sie zu Sozialfällen werden. Den knapp über der Grundsicherung heißt, inzwischen weniger in der Geldbörse als es ein Sozialfall hat. Mit Sozialleistungen hat man wenigstens noch einige Vorzüge in Bezug von Beihilfen, Befreiungen, zinslosen Darlehns, Zugang zur Tafel etc..

    Und Sie meinen noch mehr Transferempfänger kann der normale Steuerzahler nicht verkraften?

    Da versickern Milliarden von Steuergeldern für untaugliche Drohnen, irgendwelche Brücken für Katzen, Flughafen BER, usw. usw., nur vergisst der Steuerzahler dieses leider wieder nach kurzer Zeit. Da sind Sozial-Transferleistungen, damit die Menschen ein Dach über dem Kopf haben, Essen können, krankenversichert sind wohl nur ein kleiner Anteil von unseren Steuergeldern.

  11. Autor Eileen Winkler
    Kommentar zu Kommentar 7 am 23. November 2013
    11.

    Sehr geehrte Frau Martens, bitte beachten Sie bei Ihren Aussagen, nicht alle Arbeitgeber in ein derart schlechtes Bild zu rücken, Es MUSS fair bleiben bei den Darstellungen. Sie haben meine Bedenken leider nicht verstanden.

  12. Autor Erhard Jakob
    am 24. November 2013
    12.

    Die Einführung des Mindestlohn von 8,50 €
    wird das anstehende Problem nicht lösen.
    .
    Genauso, wie die Einführung der
    Abwrack-Prämie das Problem
    nicht lösen.
    .
    In beiden Fällen wird die Lösung
    des Problems nur in die
    Zukunft verschoben.

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