Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Geburtstagsfeier fuer Herrn Ackermann am 22.4.2008
Sehr verehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,
ich erinnere mich, dass Sie Herrn Ackermann und seinen Freunden am 22.4.08 eine Geburtstagsfeier im dt. Regierungsitz auf Kosten der dt. Steuerzahler geschenkt haben.
Eineinhalb Jahre vorher hat er sich knapp einer Vorbestrafung vor dem Landgericht Duesseldorf entziehen koennen und hat fuer 2007 auch nur eine Verguetung von knapp 14 Mio. Euro erhalten.
In diesen Jahren war er Vorstandsvorsitzender der Dt. Bank, die waehrend der damaligen Finanzkriese Milliarden Euro der Bundesbuerger vernichtete. In den Jahren zuvor hatte er mit der Entlassung von tausenden Bediensteten deren zerstoerte Existenz zu verantworten.
Diese Geburtstagsfeier war eine schoene Geste von Ihnen und die Kosten haben sich sicherlich nur im 5-stelligen und nicht 6-stelligen Eurobereich bewegt.
Darf ich Sie fragen und zugleich bitten zu meinem baldigen 50-sten Geburtstag auch eine Feier auf Staatskosten in Ihrem Haus fuer meine Freunde und mich auszurichten? Ich wuerde mich sehr darueber freuen, habe ich mir doch noch nie etwas zu Schulden kommen lassen, mich noch nie von einer Vorbestrafung fuer 3.2 Mio. Euro freikaufen muessen und auch leider keine Verguetung im 2-stelligen Millionenbetrag.
Wenn ‚ja’, wann waere ein Termin fuer Sie meoglich?
Und wenn Ihre Antwort ‚nein’ ist, bitte ich um kurze Begruendung fuer die ungleiche Behandlung. Wie mir bekannt ist, ist Herr Ackermann nicht einmal Deutscher, sondern Schweizer Staatsbuerger.
Ich wuerde mich sehr ueber eine positive Antwort von Ihnen freuen und teile Ihnen dann auch gerne mein Geburtsdatum zur Vorplanung der Raeumlichkeiten mit.
Ergebenst, Ihr
Jotz
Kommentare (1)Schließen
am 04. Dezember 2013
1.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.