Sehr geehrter Herr Grobe,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Während der Koalitionsverhandlungen wurde der Themenkomplex zur Rente umfassend zwischen den Koalitionspartnern diskutiert. Laut Koalitionsvertrag sollen langjährig Versicherte, die 45 Beitragsjahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, ab dem 1. Juli 2014 mit dem vollendeten 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen können. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist in Vorbereitung.
Es handelt sich dabei um eine Übergangsregelung. Denn das Zugangsalter, mit dem der abschlagsfreie Renteneintritt möglich ist, wird schrittweise auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben - parallel zur Anhebung des allgemeinen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre.
Es gibt Berufe, in denen die Beschäftigten bereits in jungen Jahren zu arbeiten beginnen und die sehr belastend sind. Nur wer schon ein langes Berufsleben hinter sich hat, kann früher und ohne Einbußen in Rente gehen. Daher ist nicht zu befürchten, dass es hier einen Missbrauch geben wird. Wer sich allerdings fit fühlt, kann nach wie vor länger arbeiten, so wie Sie es auch getan haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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