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Abstimmungszeit beendet
Autor Georg Burkard am 12. Dezember 2013
10502 Leser · 7 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Steuerbelastung für geschiedene Ehemänner

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!
Leider ist meine Ehe gescheitert. Ich habe derzeit 3 Kinder. Mit der Trennung habe ich nun ca 700 € (17,5%) mehr Lohnabzüge als wie ich noch verheiratet war. Zusätzlich noch der hohe Beitrag an Unterhalt, was ich zu leisten habe.

Ich finde es unangemessen und übertrieben und im Hinblick auf dem demografischen Wandel nicht zeitgemäß, dass ein geschiedener Ehemann, der 3 Kinder hat, so stark steuerlich belastet wird.

Wieso werden Geschiedene, die 2-3 Kinder haben, und die somit einen wichtigen Beitrag gegen die Veralterung der Gesellschaft leisten, so stark steuerlich belastet?

Vielen Dank für Ihre Antwort
Frohe Weihnacht

Georg Burkard

P.S. Der Begriff "Wutbürger" ist für mich nun nachvollziehbar

Kommentare (7)Schließen

  1. Autor Jessika Brinkmann
    am 15. Dezember 2013
    1.

    Sie sind als Geschiedener den Ledigen gleichgestellt, nämlich mit der Steuerklasse 1. Ich finde das gerecht, da Sie ja auch wie jeder andere Single ohne Kinder geringere Kosten haben als ein Familienvater. Zum Beispiel brauchen Sie nur eine kleine Wohnung und weniger Essen. Sie sparen beim Urlaub und brauchen kein großes Auto mehr.
    Haben Sie mal an Ihre Exfrau gedacht? Sie muss jetzt vermutlich den ganzen Tag arbeiten, damit sie einigermaßen über die Runden kommt. Da Sie jetzt so hohe Abgaben leisten müssen, nehme ich mal an, dass Ihre Frau vorher gar nicht oder nur wenig gearbeitet hat, denn die früheren Vorteile können meines Erachtens nur aus dem Ehegattensplitting stammen.
    Seien Sie froh, dass Sie keine Unterhaltskosten mehr für Ihre Frau zahlen müssen, da das unsere Politiker ja nicht mehr zeitgemäß fanden und deshalb abgeschafft haben.
    Die Frau soll ja damit nun nicht mehr vom Mann abhängig sein und ihren Unterhalt neben der Kindererziehung selbst erwirtschaften, damit der Mann genug Geld für eine neue Familie haben und weitere Kinder in die Welt setzen kann. Somit kann Deutschland sein Durchschnittsalter verringern kann.
    Letzteres wollten Sie doch oder? Na bitte, dann kommen Sie mit der Steuerklasse 1 besser weg als mit den Unterhaltskosten für Ihre Frau.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 16. Dezember 2013
    2.

    Na ja ganz gleich ist ein lediger Mann (ohne Kinder)
    und ein geschiedenen Mann (mit 3 Kindern) nicht.
    .
    Machen wir folgende Milch-Mädchen.Rechung auf.
    .
    Beide verdienen 3 T. € Brutto. Nach Abzug von
    Steuern usw. bleiben beiden noch 2 T. €.
    Anschließend muss der Geschiedene
    mit 3 Kindern noch 1 T. € an die
    Kinder zahlen.
    .
    Also bleiben dem Einen 1 T. und dem
    anderen 2 T. Euro zum Leben. Das
    ist bei gleichen Einkommen schon
    ein gewaltiger Unterschied.
    .
    Das dann einer bei so einem großen Unterschied
    zum Wutbürger wird, kann ich schon
    nachvollziehen.

  3. Autor Jessika Brinkmann
    Kommentar zu Kommentar 2 am 17. Dezember 2013
    3.

    Sie haben vergessen, dass die Exfrau noch die drei Kinder zu versorgen hat. Er aber hat die tausend Euro für sich allein und genug Zeit für eine neue Freundin.
    Es ist allerdings unrealistisch, dass eine alleinerziehende Mutter den ganzen Tag arbeiten kann. Außerdem verdienen Frauen weniger als Männer.
    So wird der Georg hier sicherlich mehr Geld zur Verfügung haben als den Tausender. 700 Euro Abzüge bedeuten schon ein recht hohes Bruttogehalt, nicht wahr?

  4. Autor Martina Pegenau
    am 18. Dezember 2013
    4.

    Ich kann die Väter verstehen! Unterhaltspflicht besteht weiter.
    Aber: Trifft auch in Vollzeit beschäftigte alleinerziehende Mütter; werden auch mit der Steuerklasse I versteuert.

    Die Kosten für die Erziehung und Betreuung der Kinder bleiben gleich, egal ob Eltern ehelich zusammen leben oder nicht.

    Steuerklasse 3 subventioniert ausschließlich die Institution Ehe - mehr nicht.

    Für mich eine mittelbare Diskriminierung, führt sie doch dazu, dass einer von zwei Erwerbstätigen auf einen oder einen halben Arbeitsplatz verzichtet.

  5. Autor Jessika Brinkmann
    Kommentar zu Kommentar 4 am 18. Dezember 2013
    5.

    Was ist an Familienteilung schlecht? Wenn Sie zu Hause Heim und Kinder betreut hat Sie nur Zeit für einen Teilzeitjob, es sei denn beide Elternteile arbeiten Teilzeit. Was ist hier diskriminierend? Was ist schlecht daran, wenn Er für die Familie arbeitet?
    Aus diesem Grund ist das Ehegattensplitting wichtig, weil hier beide Partner frei entscheiden können, wer sich mehr oder weniger um die Kinderbetreuung kümmert bzw. mehr arbeitet.
    Ich finde es furchtbar, dass Familienarbeit so abgewertet wird, dass hier, wie der Georg, die Steuerklasse 1 als ungerechtfertigt angesehen wird, nur weil er zwei Kinder in die Welt gesetzt hat.
    Wenn, dann sollten alle Eltern mit im Haushalt lebende Kindern steuerlich entlastet werden. Zu denen gehört aber niemand mit der Steuerklasse 1, weil die haben nur Alleinstehende.

  6. Autor Martina Pegenau
    am 03. Januar 2014
    6.

    Ich stimme Ihnen voll zu, Familienarbeit wird unter Wert geleistet!

    Ich stimme Ihnen natürlich auch zu, dass jeder für sich entscheiden darf und soll, wie er sein Leben gestaltet, für welche Aufteilung sich ein Ehepaar entscheidet.

    Es gestaltet sich häufig so, dass der Mann den Unterhalt verdient und Frau die Familienarbeit übernimmt, weil es sich einfach nicht lohnt mit Steuerklasse 5 einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen.

    Wird eine kinderlose Ehe geschieden - haben anschließend beide wieder Steuerklasse 1 - eigentlich korrekt, könnte man meinen, aber
    bekommt Frau dann einen adäquate Vollzeit-/Beschäftigung ?

    Mit Kindern noch unwürdiger, Frau bekommt Unterhalt FÜR die Kinder;
    Mann wegen Steuerklasse 1 weniger Netto, fühlt sich ausgebeutet und
    es langt für keine Partei mehr richtig.

    Familiengerechter wäre es, Kinderfreibeträge zu erhöhen, dann bekommen egal ob Gemeinsam- oder Alleinerziehende den Steuervorteil, der für Kindererziehung notwendig ist.

  7. Autor Wolfgang Mücke
    am 08. Januar 2014
    7.

    In dem Betrag fehlt zum ersten, ob Hr Burkhardt die Kinder betreut oder die Ehefrau.
    Zum zweiten ist offen, ob er nur versäumt hat, sich einen Freibetrag für die Versorgung von Frau und 3 Kindern auf die Steuerkarte eintragen zu lassen. Dann bekommt er aber Steuer beim Jahresausgleich zurück. Vielleicht hilft ein Steuerberater.

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