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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor A. Müller am 11. Dezember 2013
10139 Leser · 4 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

PKV und GKV

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich bin 61 Jahre, gehe seit meinem 16. Lebensjahr arbeiten, war davon auch 15 Jahre selbständig und bin jetzt arbeits-suchend. Ich bin privat kranken versichert und lt. Gesetz kann ich nicht mehr in die GKV zurück.

Die BfA und das KCA tragen zusammen 332,20 €, mein Tarif
ist 409,93 €. Da ich geringfügig beschäftigt war, erhalte ich
Leistungen von 602 € und muss davon 77,73 € Eigenanteil
an die PKV zahlen. Wenn ich in den vom Staat vorgeschrie-benen Basistarif gehe, ist dieser fast 580 € und die PKV nimmt mich bei Wiederaufnahme der Arbeit natürlich nicht in den jetzigen Tarif wieder auf, der über 100 € günstiger ist. Ich habe einen SB von 600 €/Jahr. Dadurch ist es mir nicht möglich, Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen, da ich hierfür kein Geld habe. Auch wenn ich wieder Arbeit habe, ist es sehr schwierig, diese Kosten zu tragen.

Ist es möglich, dieses Thema in Ihrem Gremium nochmals zu
überarbeiten und eine Rückkehr in die GKV auch nach dem 55. Lebensjahr zu ermöglichen?

Ich habe halt auch immer Angst, wenn ich wirklich mal krank werde und das muss noch nicht mal eine dramatische Krankheit sein, kann ich mich nicht behandeln lassen.

Wäre schön, wenn ich eine Antwort von Ihnen erhalte und danke dafür im Voraus. Ich weiß, dass es vielen anderen Menschen, die privat versichert sind, auch so ergeht und sie auch nicht mehr weiter wissen.

Mit freundlichen Grüßen

Astrid K. Müller

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 13. Januar 2014
Angela Merkel

Sehr geehrter Frau Müller,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Seit rund 130 Jahren gibt es in Deutschland eine gesetzliche Kranken- versicherung (GKV). Sie basiert auf dem Solidarprinzip: Ein Versicherter zahlt seinen Beitrag gemäß seiner Einkünfte und erhält Leistungen nach seinen gesundheitlichen Bedürfnissen. Diese Leistungen sind unabhängig von der Höhe der Einzahlungen.

Die private Krankenversicherung (PKV) folgt diesem Prinzip nicht. Hier hängt die Höhe des Beitrags vom individuellen Risiko, dem gewünschten Leistungsspektrum und dem Eintrittsalter ab. Einen sozialen Ausgleich zwischen verschiedenen Einkommensgruppen gibt es nicht. Während beim Solidarsystem jeder solidarisch einen Beitrag zahlt, versichert sich innerhalb der PKV jeder gegen sein eigenes Risiko.

Die Rückkehrmöglichkeiten in die gesetzliche Krankenkasse hat der Gesetzgeber bewusst beschränkt. Damit soll verhindert werden, dass sich junge und gesunde Versicherte günstig in der PKV versichern und später in die GKV zurückkehren; nämlich dann, wenn der Beitrag für die private Kranken- versicherung möglicherweise zu hoch ist.

Ihre persönliche Situation können wir von hier aus nicht einschätzen, ebenso wenig die Details Ihres PKV-Vertrages.

Bis zu einem Alter von 55 Jahren hat der Gesetzgeber Möglichkeiten geschaffen, unter bestimmten Bedingungen von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung zu wechseln. Eine Altersgrenze ist jedoch notwendig, damit das Solidarprinzip der gesetzlich Versicherten erhalten bleibt.

Es ist nicht immer leicht abzuwägen, welche Dinge finanziert werden sollten und welche nicht unbedingt. Bei einem niedrigen Einkommen ist das besonders schwierig. Gesundheitsvorsorge kann lebensnotwendig sein, da sie schwere Erkrankungen frühzeitig erkennen kann und behandelbarer macht. Ein Sparen bei der Gesundheitsvorsorge kann im Ernstfall sehr viel höhere Kosten nach sich ziehen.

Da für Sie der Selbstbehalt von 600 Euro im Jahr problematisch ist, wäre zu überlegen, ob ein Gespräch mit Ihrer Krankenkasse sinnvoll ist. Vielleicht gibt es einen ähnlichen Tarif ohne Selbstbehalt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 19. Dezember 2013
    1.

    Astrid, für mich als >Nicht-Insider< wäre es gut, wenn Insider
    von Pro und Kontra jeweils ihre Position vorstellen würden.
    In diesem Fall könnte ich mir hierzu einen Meinung
    bilden. Gegenwärtig fällt es mir schwer
    dazu etwas zu sagen.

  2. Autor Ralf Schumann
    am 22. Dezember 2013
    2.

    Das ist das alte Leid der Selbstständigen. Viele Selbstständige haben sich in jungen Jahren freiwillig von den gesetzlichen Kassen gelöst, weil es billiger war als eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse.
    Ich kann Sie allerdings trösten, Frau Müller. Wenn Sie jetzt Hartz4 bekommen, wovon ich ausgehe, wenn Sie sich als "arbeitsuchend" bezeichnen, können Sie in den Basistarif der PKV (ohne Selbstbeteiligung), den das Jobcenter in voller Höhe übernehmen muss (Urteil vom BSG). Hier sind Sie allerdings keine Patientin mehr erster Klasse.
    Wenn Sie später eine Altersrente beziehen, übernimmt dann das Sozialamt den vollen Betrag, sofern Sie sich damals auch hinsichtlich Altersversorgung nicht ausreichend versichert und nun ein Recht auf Grundsicherung haben, weil Sie kein Geld mehr für Ihren Unterhalt und die Miete haben.
    Deutschland ist sehr sozial, auch Kosten für Zahnersatz (Brücken und Kronen) werden voll übernommen, wenn Sie kein Geld haben. Sie müssen also keine Angst haben, dass Sie schlechter gestellt werden als andere Menschen, die Transferleistungen erhalten.
    Fragen Sie bitte Ihren Sachbearbeiter im Jobcenter (Leistungsabteilung). Er wird Ihnen helfen.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 25. Dezember 2013
    3.

    Hallo Ralf,

    über Ihren aufklärenden Beitrag
    habe ich mich sehr gefreut.

    Jetzt fällte es mir wesentlich leichter
    etwas dazu zu sagen. Vielen Dank!
    .
    Ich wünsche Ihnen und allen Nutzern
    ein schones Weihnachten >13< und
    ein gutes und vor allem gesundes
    Neues Jahr >14<

    Euer Erhard

    Ps.
    Ralf, bitte schauen Sie auch mal auf
    meine Pinnwand bei *Facebook*
    und sagen Sie Ihre Meinung.

  4. Autor Erhard Jakob
    am 02. Januar 2014
    4.

    Ralf,
    .
    wir haben ein sicher sehr gutes Sozialsystem und
    nach Recht und Gesetz steht den Bedürftigen
    (nach BGH) eine ganze Menge zu.
    .
    Doch nur wenn man mehrere "Bettel-Anträge" stellt
    und diese erst einmal abgelehnt werden. Wer
    dann nicht die Kraft hat um sein Recht zu
    kämpfen, der bekommt es auch nicht.
    .
    Es ist bitter mit ansehen zu müssen, dass viele
    um ihr Recht kämpfen und dann zwischen-
    zeitlich im Rahmen dieses Kampfes
    sterben.
    .
    Dann ist zwar der Kampf mit Hilfe der *biologischen
    Lösung* auch zu Ende. Allerdings ist das kein
    Ruhmesblatt für unser Rechtsstaat.

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